Es möchte ein Glanz sein - das "kunstseidene Mädchen" der Irmgard Keun. Keun hat 1932 einen Roman geschrieben, der gern als Theatervorlage genutzt wird. Auch die 14 jungen Mädchen auf der Bühne des Theaters im Depot hat der Traum vom Glanz um- und angetrieben.
Foto: depot
Das Kulturbüro hat in enger Zusammenarbeit mit den Institutionen und Akteuren der freien Theaterszene in Dortmund sowie in Abstimmung mit dem Theaterbeirat das Förderprogramm für die freie Theaterarbeit im Rahmen der Förderung der freien Kulturarbeit entwickelt, das den veränderten Anforderungen und Rahmenbedingungen in diesem Sektor Rechnung trägt.
"Der Gott des Gemetzels" ist eine erfolgreiche Komödie von Yasmina Reza im Fletch Bizzel
Foto: Fletch Bizzel
Die Anträge im Rahmen dieses Förderprogramms werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorgelegt. Die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen "Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit" sind dabei Grundlage für die Förderung und den Verwendungsnachweis.
1.1 Die Förderung der freien Theaterarbeit in Dortmund bezieht sich auf Projekte, Produktionen bzw. Koproduktionen und ähnliche Vorhaben. Die Vorhaben sollen in der Regel in Kooperation mit den freien Theater-spielstätten in Dortmund realisiert werden. Förderanträge sind daher möglichst in Abstimmung mit den Spielstätten zu stellen.
1.2Eine Förderung können Akteure aus dem Profispektrum bis hin zum Amateurbereich sowie freie Theaterspielstätten beantragen. Die Kontinuität und Qualität der bisherigen Theaterarbeit sind dabei darzustellen.
1.3Dabei sollen auch Vorhaben berücksichtigt werden, die
1.4Die freien Theaterspielstätten in Dortmund können für eigene Produktionen und Projekte sowie die Ensemblearbeit Fördermittel beantragen. Dabei können Produktionen und Projekte, die maßgeblich das Profil und das Repertoire der Spielstätte bestimmen, in die Förderung einbezogen werden.
Die Entscheidung über die Auswahl und Anerkennung der Spielstätten, die im Rahmen dieses Förderprogramms berücksichtigt werden, trifft der Theaterbeirat.
1.5 Die Antragstellung ist zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) zu festen Stichtagen möglich. Die Förderung erfolgt ausschließlich projektbezogen. Der Antrag ist schriftlich unter Ausweisung des zu erwartenden Fehlbedarfs zu stellen. Anträge können sich auch auf Jahresvorhaben beziehen.
Über vorliegende Anträge entscheidet der Theaterbeirat nach inhaltlichen und künstlerischen Gesichtspunkten. Dabei wird insbesondere
Der Förderbedarf muss nachvollziehbar dargestellt werden. Der Theaterbeirat kann aufgrund entsprechender Erfahrungswerte und der in diesem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel eine abweichende Zuschussempfehlung aussprechen.
2.1 Durch eine gezielte Nachwuchsförderung sollen in Dortmund zukünftig vermehrt junge Akteure an das freie Theater und seine Spielstätten herangeführt werden. Daher können für die Förderung von theater-pädagogischen Vorhaben auf Antrag Projektmittel zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Eine Qualifizierung dieses Bereichs soll insbesondere erreicht werden durch
2.3 Antragsberechtigt sind sowohl Spielstätten und vergleichbare Einrichtungen als auch einzelne Akteure und Zusammenschlüsse der freien Theaterarbeit. In den Anträgen muss der theaterpädagogische Projekt- bzw. Arbeitsansatz begründet werden.
Vorrangig sollen Kooperationsvorhaben gefördert werden. Dabei verständigen sich die beteiligten Partner auf ein abgestimmtes Gesamtkonzept, das den Voraussetzungen für ein Förderprogramm der freien Kulturarbeit entspricht (Grundförderprogramm gem. Abs. 1.3 der "Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit") und vom Theaterbeirat beschlossen wird.
Der Theaterbeirat wird vom Kulturbüro der Stadt Dortmund für die Dauer von zwei Jahren berufen und setzt sich aus zwei Vertretern der freien Dortmunder Theaterszene, zwei Vertretern der freien Theaterspielstätten, einem Vertreter des Theater Dortmund, einem Vertreter des theaterpädagogischen Bereichs und zwei Vertretern des Kulturbüros zusammen. Der Theaterbeirat tagt mindestens zweimal jährlich. Er nimmt die ihm durch diese Förderkriterien zugewiesenen Aufgaben wahr. Insbesondere bewertet er die vorliegenden Vorhaben, bereitet die Entscheidungen über entsprechende Anträge vor und wertet die Förderungspraxis aus.