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FAQ - Häufig gestellte Fragen - Musikschule - Freizeit & Kultur - Stadtportal dortmund.de

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Musikschule

Violinenhals und Noten
Bildlizenz: Alle Rechte vorbehalten pixelio / Rainer Sturm

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Manche Fragen von Interessenten oder Nutzern der Musikschule Dortmund treten immer wieder auf. Deshalb haben wir an dieser Stelle die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

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Sie müssen der Musikschule eine unterschriebene Anmeldung zukommen lassen. Wegen der Unterschrift ist das nicht online möglich. Sie können die untenstehende Anmeldung ausdrucken, ausfüllen und dann zusenden, faxen oder vorbeibringen.

Anmeldung zum Musikunterricht [pdf, 39 kB]

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Bitte verwenden Sie ein Abmeldeformular oder teilen Sie der Musikschule die Kündigung sonst wie schriftlich mit. Die Kündigung muss Ihre Unterschrift tragen. Dabei ist es für Sie wichtig, nicht nur die drei Kündigungstermine (jeweils Ende April, August und Dezember) zu kennen, sondern auch die termingenauen Fristen davor zu beachten.

Abmeldeformular [pdf, 427 kB]

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Dieses erfolgt auf einem Ummeldeformular, welches Sie an die Lehrkraft weiterleiten. Die Musikschule muss nach veränderter Gruppenstärke das Entgelt entsprechend verändern. Eine Übersicht darüber gibt Ihnen die Entgeltordnung.

Ummeldeformular [pdf, 444 kB]
Entgeltordnung [pdf, 47 kB]

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Das ist nicht nur möglich, sonder sogar sehr erwünscht. Wenn Sie oder Ihr Kind bereits Unterricht an der Musikschule haben, ist dies ohne weitere Kosten für Sie möglich. Dies gilt auch für Theorieunterricht nach ABRSM. Sollten Sie bisher kein Nutzer der Musikschule sein, fällt Entgelt nach Gruppenstärke an.

Entgeltordnung [pdf, 47 kB]

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Die meisten Dortmunder Grundschulen sind bereits Partner des JEKI-Programmes der Musikschule Dortmund. Es kommen noch weitere Schulen dazu. Informieren Sie sich bitte bei der Grundschule Ihrer Wahl, ob dort JEKI stattfindet.

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Ja, ab dem zweiten Schuljahr kostet der Unterricht Geld. Dabei wird Ihrem Kind aber das Instrument kostenfrei für Sie zur Verfügung gestellt.

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Es gibt bereits Angebote für Krabbelkinder, hier bekommen die Kleinen ersten Kontakt zu gesungenen Liedern, Bewegungsspielen zur Musik und so weiter. Die Musikschule hat für Kinder in jedem Alter die perfekten altersgemäßen Unterrichtsinhalte in gemütlicher Atmosphäre für Kinder. Dabei gibt es immer ein Gleichgewicht zwischen Spiel, Spaß und Bildung.

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Wer nicht gerade versucht, noch spät das erste Pult der Berliner Philharmoniker zu erreichen, kann sich Musik zu seinem Lieblingshobby machen. Es gibt keine Altersbegrenzungen. Spaß und Hingabe entscheiden. Gerade, wer nicht mehr berufstätig ist, hat viel Zeit und Muße zur Beschäftigung mit der Musik.

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Das ABRSM (Associated Board of the Royal Schools of Music) ist ein weltweit verbreitetes System von Unterricht und Prüfungen. Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen können sich prüfen lassen. Dabei sind sie frei in der Auswahl von Level und Termin. Es dient dazu, Fortschritte und Erfolge zu dokumentieren. Es vermittelt echte Erfolgserlebnisse.

Weitere Infos zu ABRSM

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Nein, die Musikschule ist immer in Ihrer Nähe. An über 60 Orten im Stadtgebiet wird der Unterricht dezentral durchgeführt. Wenn Sie auf Ihrer Annmeldung bestimmte Ortswünsche vermerken, wird die Musikschule versuchen, diese zu erfüllen. Ansonsten wird der Unterrichtsort möglichst nahe zu Ihrem Wohnort eingeteilt.

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Ja, es gibt eine Ermäßigung für weitere Familienmitglieder und bei sozialen Gründen, z.B. bei Dortmund-Pass-Inhabern, sowie für Inhaber der Juleica Card.. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Entgeltordnung oder rufen Sie uns an!

Entgeltordnung [pdf, 47 kB]

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Betrachten Sie die erste Stunde als Probestunde, dann entscheiden Sie gemeinsam mit der Lehrkraft, wie es weitergeht.

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Es gibt Instrumente bei der Musikschule, diese können gemietet werden. Dabei entscheiden Anschaffungspreis und Mietdauer über den Mietpreis. Fragen Sie danach, wir versuchen dann, Ihnen für die erste Zeit ein Instrument zu vermieten. Allerdings sind unsere Ressourcen begrenzt, der musikalische Fachhandel kann Ihnen aber auch weiterhelfen.

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Wir versuchen, dass Ihr Unterricht möglichst bald beginnen kann. In manchen Stadtteilen oder wenn Sie besondere Wünsche bezüglich Wochentag und Uhrzeit haben, kann es aber schon einmal etwas dauern, bis wir für Sie einen Unterrichtsplatz haben. Wenn Sie sich angemeldet haben, teilen wir Ihnen das aber schriftlich mit.

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Das Unterrichtsentgelt, dass zu bezahlen ist, ist ein Jahresentgelt, dass zur besseren Übersicht in zwölf Teile geteilt wird. Dadurch scheinen jeden Monat Kosten zu entstehen, auch in Ferienmonaten. Aber in Wirklichkeit bezahlen Sie nur den erhaltenen Unterricht.

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Wenn Sie an der Musikschule Unterricht haben, ist Ihnen beim Instrumentenkauf die Lehrkraft behilflich. Wenn Sie erst anfangen möchten, sprechen Sie in der ersten Stunde mit der Lehrkraft darüber oder vereinbaren Sie mit dem Musikhaus ein Rückgaberecht.

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Bei kurzer Erkrankung fällt der Unterricht einfach aus. Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft bemüht sich die Musikschule um Ersatzunterricht, bzw. werden die ausgefallenen Stunden anteilmäßig erstattet. Bei längerer Krankheit des Schülers kann eine Beurlaubung durchgeführt werden.

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Ja klar, kein Problem! Sprechen Sie die Lehrkraft oder einen Regionalleiter der Musikschule an. Zum Wechseln gibt es übrigens ein Ummeldefomular.

Ummeldeformular [pdf, 444 kB]

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Senden Sie eine Mail an musikschule@dortmund.de und schildern Sie kurz Ihr Problem mit der Bitte um Rückruf. Wir melden uns dann.

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