Die FHöV NRW bildet an sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen Studierende für den gehobenen Dienst der Kommunal- und Landesverwaltung, der Rentenversicherung und der Polizei aus.
Es werden fünf duale Studiengänge in enger Zusammenarbeit mit den Einstellungsbehörden angeboten, so dass Theorie und Praxis schon vom Grundsatz her eng miteinander verbunden sind.
Die Studierenden sind während des dreijährigen Studiums Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder Beschäftigte bei ihren Einstellungsbehörden und erhalten Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz bzw. eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.