Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Offene Ganztagsschule.
Foto: Lutz Kampert
Der Aufbau und die Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich stützt sich auf den Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 12.02.2003, zuletzt geändert am 31.07.2008, mit folgender Zielsetzung:
"Die offene Ganztagsschule" im Primarbereich soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weiteren außerschulischen Partnern eine Lernkultur entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert."
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten erarbeiten Schule und Träger ein qualifiziertes Ganztagsangebot im Bereich von Förderangeboten, Hausaufgabenbetreuung, themenbezogenen Aktivitäten, Arbeitsgemeinschaften und Projekten zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung sowie Bewegung, Spiel und Sport. Die Offene Ganztagsschule leistet durch ihre verlässlichen Angebote einen erheblichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Informationen zu Politischen Beschlüssen und Grundlagen Offene Ganztagsschulen.