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Gesundheitsamt

Das denkmalgeschützte Gebäude des Gesundheitsamt
Denkmalbehörde / Michael Holtkötter

Trinkwasserhygiene

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die Grundlage allen Lebens. Ohne Nahrung kann der Mensch bei genügender Wasseraufnahme Wochen überleben, ohne Wasser dagegen nur wenige Tage.

Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Auch lebenslanger Genuss darf zu keinerlei gesundheitlicher Schädigung führen. Deshalb hat der Gesetzgeber eigens zur Trinkwasserüberwachung eine Verordnung (Trinkwasserverordnung) beschlossen, die mit Ihren Grenzwerten so ausgelegt ist, dass das Wasser bei Einhaltung dieser Grenzwerte ein Leben lang unbedenklich verwendet werden kann.

Darüber hinaus gilt das Minimierungsgebot: Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern. Zu den Trinkwasserversorgungsanlagen gehören die großen zentralen und kleinen dezentralen Wassergewinnungsanlagen einschließlich des Leitungsnetzes, die Trinkwasserhausbrunnen (sogenannte Kleinanlagen) die mobilen Versorgungsanlagen auf Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, die Trinkwasser-Installationen (insbesondere die in öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden) sowie die Hausinstallationen die Anlagen zur zeitweisen Wasserverteilung (z.B. auf Märkten oder sonstigen Freiluftveranstaltungen).

Informationen zu Trinkwasser und -versorgungsanlagen

Die DEW21 versorgen das Dortmunder Stadtgebiet mit Trinkwasser.

Weitere Informationen

Dieses wird größtenteils von den Wasserwerken der Wasserwerke Westfalen (WWW) Hengsen, Villigst, Ergste sowie Westhofen 1+2 an der Ruhr geliefert. Lediglich die Ortsteile Eichlinghofen, Oespel, Kley, Lütgendortmund und Bövinghausen werden vom Wasserwerk Witten aus versorgt.

Das Trinkwasser wird regelmäßig von einer akkreditierten Untersuchungsstellen untersucht.

Weitere Informationen

Die Ergebnisse sowie etwa relevante Vorkommnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Dieses überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Übersichtsanalysen zum Dortmunder Trinkwasser sowie Informationen und Wasseranalysen zu aktuell interessierenden ausgewählten Stoffen, wie PFT, Uran und TOSU finden Sie unter dem angegebenen Link durch Anklicken des jeweiligen Begriffs.

Die Wasserhärte wird aus dem Gehalt der Mineralien Kalzium und Magnesium berechnet. Sie beeinflusst u. a. die Waschkraft eines Waschmittels.

Weitere Informationen

Auf jeder Waschmittelpackung ist entsprechend der Wasserhärte die nötige Menge an Waschmittel angegeben.

Richtet man sich bei der Dosierung nach dem Härtebereich, erzielt man optimale Waschergebnisse bei sparsamem Waschmitteleinsatz und schützt gleichzeitig die Umwelt, indem das Abwasser nicht übermäßig belastet wird.

Das Trinkwasser in Dortmund liegt im Härtebereich weich.

Den Inhabern von Kleinanlagen zur Trinkwasserversorgung legt die Trinkwasserversorgung ebenfalls bestimmte Pflichten auf. Einzelheiten können dem Merkblatt für Betreiber von Kleinanlagen zur Trinkwassergewinnung [pdf, 37 kB] entnommen werden.

Für Legionellen wird in der geänderten Trinkwasserverordnung ein technischer Maßnahmenwert eingeführt. Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation haben bestimmte Anlagen zur Trinkwassererwärmung anzuzeigen und müssen das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen.

Weitere Informationen

Die Anzeige- und Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim, Kita, Schule) oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Mietwohnungen) abgeben, über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und eine Großanlage zur darstellen. Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist eine Anlage mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Liter zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden nicht mit eingerechnet.

Wenn Sie eine Trinkwassererwärmungsanlage anzeigen müssen, finden Sie das notwendige Formular mit einem Merkblatt in der obenstehenden Downloadliste.

In Gemeinschaftseinrichtungen, in denen das Wasser einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. in Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten, Schulen muß das Trinkwasser zusätzlich auf chemische Stoffe untersucht werden.

Besonders muss dabei auf Substanzen geachtet werden, die sich in der Hausinstallation nachteilig verändern können. Das sind z. B. Stoffe, die aus dem Installationsmaterial in das Trinkwasser übergehen können, wie die gesundheitlich relevanten Metalle Blei und Nickel, aber auch Bakterien, die sich unter Umständen in den Leitungen vermehren können.

Ab 01.12.2013 gibt es einen neuen Grenzwert für Blei im Trinkwasser, der bei 10 µg/l (Mikrogramm pro Liter) liegen wird. Bis dahin gilt allerdings noch der Wert von 25 µg/l. Neu ist auch, dass ab dem 1.12.2013 eine Informationspflicht (gegenüber dem Verbraucher) über die Verwendung von Blei als Werkstoff besteht, sofern die Trinkwasser-Installation im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben wird! Die bedeutet z.B. das jeder Hausbesitzer seinen Mietern mitteilen muß, falls er in dem Haus noch Bleileitungen betreibt.

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Wasserversorgung in der Regel aus Hydranten über mobile Leitungen. Entsprechend der geänderten Trinkwasserverordnung sind dies sogenannte Wasserversorgungsanlagen zur zeitweisen Wasserverteilung.

Weitere Informationen

Dem Betreiber einer solchen Wasserversorgungsanlage obliegen nun u.a. besondere Anzeigepflichten. So hat er nach § 13 Abs. 2 Punkt 6 jeweils die Errichtung oder Inbetriebnahme sowie die voraussichtliche Dauer des Betriebes so früh wie möglich anzuzeigen.

Hierzu zählen u.a. vermietete Wohnmobile, Wohnwagen und Reisebusse sowie Schank und Verkaufsstände, falls sie Vorratsbehältnisse für Trinkwasser haben.

Weitere Informationen

Grundsätzlich sind diese meldepflichtig, falls sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dies bedeutet z.B., dass ein Unternehmer, der Wohnmobile vermietet oder eine Reiseunternehmer der Reisebusse einsetzt, diese dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung oder bei baulichen Veränderungen an der Trinkwasserspeicherung melden muss.

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