Die Konstituierende Sitzung der Dortmunder Gesundheitskonferenz fand am 24. November 1999 statt.
In der Regel tagt die Gesundheitskonferenz zweimal jährlich zu unterschiedlichen Themen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Zu bestimmten Themen finden öffentliche Sitzungen statt.
Die Beteiligung der Akteure im Gesundheitswesen an der Dortmunder Gesundheitskonferenz ist freiwillig. Die Arbeitsweise ist konsensorientiert. Sie setzt bestehende Zuständigkeiten und Selbstverwaltungsstrukturen nicht außer Kraft.
Die Dortmunder Gesundheitskonferenz will ein geordnetes Zusammenwirken aller an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten fördern.
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Sie will auf Verbesserungen in der örtlichen Versorgung unter Gesichtspunkten von Bedarfgerechtigkeit, Zugänglichkeit, Bürgernähe, Qualität und Wirtschaftlichkeit hinwirken.
Die Dortmunder Gesundheitskonferenz berät zu diesem Zweck gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf der örtlichen Ebene mit dem Ziel verbesserter Abstimmung und Weiterentwicklung. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung von Handlungsempfehlungen erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten.
Die kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Koordinierung der Gesundheitsberichterstattung und der Gesundheitsförderung mit. Gesundheitsberichte werden mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Gesundheitskonferenz dem zuständigen Ausschuss des Rates zugeleitet.
Die Gesundheitskonferenz arbeitet auf der Grundlage freiwilliger Mitwirkung.
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Die Verantwortung der Beteiligten für ihren jeweiligen Aufgabenbereich bleibt unberührt.
Die Mitglieder der Dortmunder Gesundheitskonferenz werden durch den Rat der Stadt bzw. in dessen Auftrag durch den zuständigen Fachausschuss unter Berücksichtigung der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) vom 20.08.99 berufen.
Die Gesundheitskonferenz kann zu ihren Sitzungen nach Bedarf Expertinnen und Experten ohne Stimmrecht hinzuziehen.
Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz sorgen für die Weitergabe von Informationen in dem von ihnen vertretenen Bereich und unterstützen die Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz bei der Erstellung der für die Arbeit der Gesundheitskonferenz notwendigen Unterlagen.
Die Gesundheitskonferenz nimmt ihre Aufgaben wahr, indem sie die Meinungsbildung zu gemeinsam interessierenden Fragen der gesundheitlichen Versorgung in den beteiligten Organisationen anregt und Konsensbildung anstrebt.
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Die Gesundheitskonferenz richtet zu von ihr ausgewählten Arbeitsschwerpunkten Arbeitsgruppen ein. Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz sorgen dafür, dass aus den von ihnen vertretenen Bereichen Experten an diesen Arbeitsgruppen teilnehmen und die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden abschließend in der Gesundheitskonferenz beraten.
Die Ausgestaltung von Handlungsempfehlungen richtet sich nach den Vorgaben von § 4 und § 5 AV-ÖGDG.
Den Vorsitz der Gesundheitskonferenz führt diefür den Gesundheitsbereich zuständige Dezernentin der Stadt Dortmund.
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Er wird vertreten durch die Leitung des Gesundheitsamtes. Die Geschäftsführung wird wahrgenommen durch das Gesundheitsamt.
Die Gesundheitskonferenz tagt mindestens einmal jährlich. Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen schriftlich unter gleichzeitiger Vorlage einer Tagesordnung spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstag.
Über die Sitzungen werden Niederschriften gefertigt, die von der Geschäftsstelle erstellt, an die Mitglieder der Gesundheitskonferenz versandt und von diesen in der folgenden Sitzung genehmigt werden.
In Verfahrensfragen entscheidet die Gesundheitskonferenz mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Dazu gehören auch Entscheidungen über die Themenwahl.
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Die Gesundheitskonferenz kann zu einzelnen Themen Handlungsempfehlungen abgeben. Handlungsempfehlungen werden beschlossen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Gesundheitskonferenz. Abweichende Standpunkte werden dokumentiert. Sie können nur ausgesprochen werden mit Zustimmung derjenigen, die von der Umsetzung der Handlungsempfehlungen jeweils betroffen sind.
Soweit eine Handlungsempfehlung nicht verabschiedet werden kann, wird ein Meinungsbild festgehalten, in dem die unterschiedlichen Positionen dokumentiert werden.