Im Auftrag verschiedener Behörden und Institutionen wie Schul-, Jugend- und Sozialamt werden wir als Gutachter tätig.
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Wird von den Eltern oder der Schule ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragt oder eingeleitet, erfolgt die in diesem Rahmen notwendige schulärztliche Untersuchung durch eine Ärztin des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendliche.
Sie erhalten hierzu von uns eine schriftliche Einladung.
Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel 6.9 der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps" [pdf, 2,6 MB]
Eine Freistellung vom Schulsport kann aus gesundheitlichen Gründen angezeigt sein.
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Sie bedeuten aber immer auch den Entzug wertvoller Bewegungsanreize. Die Entscheidung sollte im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.
Freistellungen vom Schulsport können nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Über eine bis zu einer Woche dauernde Freistellung entscheidet der Sportlehrer. Bei einer Freistellung über eine Woche hinaus ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.
Über eine Freistellung von mehr als 2 Monaten entscheidet der Schulleiter aufgrund einer schulärztlichen Bescheinigung, die durch den Gesundheitsdienst für Kinder und Jugendliche ausgestellt wird.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung ein aktuelles Attest des behandelnden Arztes, aus dem die Diagnose hervorgeht, mit. Sofern die Befreiung aufgrund einer Asthmaerkrankung beantragt wird benötigen wir eine aktuelles Lungenfunktionsprotokoll.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 1.6 der Broschüre "Dortmunder Wegweiser für Eltern chronisch kranker Kinder" [pdf, 2,3 MB].
Die Erstattung von Schülerfahrkosten aufgrund von gesundheitlichen Problemen wird beim Schulverwaltungsamt beantragt.
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Ist dazu eine ärztliche Stellungnahme erforderlich, werden wir mit der Untersuchung beauftragt und laden Sie und Ihr Kind ein.
Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel 1.6 der Broschüre Dortmunder Wegweiser für Eltern chronisch kranker Kinder [pdf, 2,3 MB]
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Wenn Sie für Ihr Kind ein heilpädagogische Maßnahme wie Frühförderung, Heilpädagogik oder Psychomotorik beantragen, wird der Kostenträger meistens eine sozialmedizinische Stellungnahme bzw. ein Gutachten von uns erbitten. Wenn dazu ein Gespräch und eine persönliche Begutachtung nötig ist, laden wir Sie und Ihr Kind ins Gesundheitsamt ein.
Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel 6.10 der Broschüre Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps [pdf, 2,6 MB]