Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat jetzt die zweite, überarbeitete Auflage seines "Leitfadens 2012.Barrierefreiheit im Straßenraum" herausgegeben.
Der Leitfaden gibt den Straßen.NRW-Regionalniederlassungen, Städten und Gemeinden, Ingenieurbüros und Planern Empfehlungen für einheitliche Standards.
Die zweite Auflage des Leitfadens wird in diesen Tagen an alle kommunalen Baulastträger versandt. Zudem ist er auf den Webseiten von Straßen.NRW verfügbar. Dort wird auch eine barrierefreie Version des Dokuments in Kürze folgen. Die Erstauflage war 2009 erschienen.
Der Leitfaden will blinden und sehbehinderten Menschen genauso gerecht werden wie Körperbehinderten, die einen Rollstuhl nutzen, oder älteren Menschen, die beispielsweise auf einen Rollator angewiesen sind. An Straßenquerungen gilt es beispielsweise, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betroffenen durch eine so genannte Kombilösung gerecht werden. Eindeutige Hell-Dunkel-Kontraste helfen Sehbehinderten (weiße Farbe bei hohen Bordsteinen, keine Markierung bei Absenkungen), aber auch Rollatornutzern oder Rollstuhlfahrern. Akustische Signale bilden eine weitere Möglichkeit der Hilfestellung.
Fahrbahnoberflächen mit Noppen oder Rippen erleichtern vor allem Nutzern von Blindenstöcken die Orientierung und sollen - anders als bisher - möglichst landesweit einheitlich verwendet werden.
Die Experten bei Straßen.NRW haben sich vor allem auf Querungsbereiche von Straßen konzentriert, aber auch auf Bushaltestellen, Geh- und Radwege, Ampeln, Bahnübergänge, Raststätten, Notrufsäulen, Treppen und Rampen.