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25.01.2010Tierschutzanzeigen

Veterinäramt hat pflichtgemäß gehandelt

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nimmt mit einem Brief zu Tierschutzanzeigen Stellung.

Am 06. Januar 2010 gingen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) mehrere Tierschutzanzeigen mit dem Tenor ein, dass das Veterinäramt der Stadt Dortmund nicht hinreichend seinen pflichtgemäßen Aufgaben bei der Überprüfung der Tierhaltung von Frau Nikola R. nachgekommen sei.

Nach der fachaufsichtlichen Prüfung durch LANUV konnte nunmehr festgestellt werden, dass das Veterinäramt Dortmund im vorliegenden Fall im Einklang mit dem Tierschutz-Gesetz (TierSchG) gehandelt hat. Die Vorgehensweise der Stadt Dortmund ist tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden.

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