Die Ergebnisse der aktuellen Sitzung des Verwaltungsvorstandes im Überblick
Stadtkämmerer Jörg Stüdemann kündigte in der Pressekonferenz nach der Verwaltungsvorstandssitzung weitere mögliche Einbußen für das Haushaltsjahr 2010 an.
Summe: 70-80 Millionen Euro. Hervorgehoben hat er dabei: Gewerbesteuermindereinnahmen von ca. 50 Millionen Euro, Auswirkungen durch das Wirtschaftswachstumsbeschleunigungsgesetz von ca. 8 Millionen Euro und Mehraufwendungen im personellen Bereich. Dies ergibt eine Summe, die über die strukturelle Unterversorgung durch Bund und Land sowie die Belastungen durch Liquiditätskredite hinaus als Belastung auf den städtischen Haushalt zukommt - und für die es nun Lösungen zu finden gilt. Der Stadtkämmerer stellte zehn Prüfpunkte vor, mit denen künftig dafür gesorgt werden soll, dass Dortmund handlungsfähig bleibt:
1. Mit einem Schuldenmanagement soll die Entschuldung professionell vorangetrieben werden. Verbindlichkeiten könnten verlängert werden, um Zeit im Schuldenabbau zu "gewinnen".
2. Investitionsszenario: Es wird ein Paket zusammengestellt, in dem die für die kommenden zehn Jahre wichtigsten Investitionen enthalten sind. Jörg Stüdemann: "Wir hoffen auch weiterhin einen Kreditrahmen für Investitionen zu haben. Möglicherweise könnte ein Teil in Puplic-Private-Partnership-Projekte fließen."
3. Unter dem Stichwort Personalmanagement werden verschiedene Szenarien bearbeitet. Auch hier geht es um die kommenden zehn Jahre, in denen die Altersfluktuation eine Rolle spielen wird. "Allein in vier bis fünf Jahren werden 1200 Beschäftigte altersbedingt nicht mehr bei der Stadt arbeiten", so der Stadtkämmerer. Es muss darauf geachtet werden, wo man zeitgerecht Einstellungen entscheidet. Thema Ausbildung: für Menschen, die nach einer Ausbildung bei der Stadtverwaltung nicht übernommen werden, könnte man Auffangmöglichkeiten innerhalb des Konzerns schaffen.
4. Optimierung betrieblicher Abläufe: Dies könnte laut Jörg Stüdemann unter anderem in folgenden Bereichen erfolgen: Marketing, Liegenschaften, Vergabe, Personal und Organisation und Finanzwesen.
5. Leistungsreduktion und Standardabsenkung. Es wird untersucht, welche Aufgaben zwingend erledigt werden müssen und ob eine Leistung reduziert oder abgeschafft werden kann. "Hier wird es umfangreiche Effekte geben", so der Stadtkämmerer: "Wer Mittel einsparen möchte, muss zwangsläufig Leistungen zurückfahren."
6. Trägerschaftswechsel von städt. Angeboten: Es wird geschaut, was künftig von städtischen, und was von anderen Trägern übernommen werden kann. Stichwort: Sportanlagen und Schwimmbäder. Ziel ist ein Gewinn für alle Beteiligten.
7. Umschichtungen innerhalb des Haushaltes: Da durch neue Einrichtungen Mehrbelastungen unter anderem durch gesteigerte Personalkosten entstehen (z. B. neue Kitagruppen), muss man schauen, ob an anderer Stelle Personalkosten eingespart werden können.
8. Ertragssteigerung: Es wird überprüft, ob städtische Errungenschaften noch mehr vermarktet werden können. Als Beispiel nannte der Kämmerer Entwicklungen im Softwarebereich durch dosys. Aber auch in denen Bereichen Beiträge, Gebühren und Eintrittsgeldern wird es eventuell noch Veränderungen geben.
9. Katalog für interkommunale Zusammenarbeit: "Dies kann auf viele Bereiche der Verwaltung zukommen", so Jörg Stüdemann. Beispiele für mögliche Kooperationen nannte er auch: VHS, Veterinärswesen, Energie, Kultur.
10. Kommunikation: Reden wir darüber. In Veränderungsprozesse will der Kämmerer die Menschen mit einbezogen sehen und denkt dabei u.a. an Politik, Verbände, Medien und vor allem die Bürgerinnen und Bürger. Über die Veränderungen in der Verwaltung sollen alle informiert werden.
Am 25. März soll der Haushaltsplanentwurf dem Rat vorgelegt werden.
Stadtrat Ullrich Sierau betonte in diesem Zusammenhang, dass eine Gemeindefinanzreform dringend nötig sei. Eine Unterstützung der Kommunen durch Land und Bund sei sehr wichtig. Positive Effekte einer Finanzhilfe durch den Bund erkenne man z. B. an den Erfolgen der Konjunkturpakete. Ullrich Sierau: "Ein Konjunkturpaket III könnte eine gute Fortsetzung sein."
Die Zahlen der Einbürgerungen sind im Jahr 2009 bundesweit nach ersten Schätzungen erneut um über 10 Prozent auf nunmehr knapp 85.000 gesunken. Für Dortmund ist erfreulicherweise eine gegenläufige Entwicklung feststellbar. So hat sich die Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2009 gegenüber 2008 um sechs Prozent auf 1.202 erhöht. Die Zahl der Neuanträge ist sogar um rund 16 Prozent auf 1.558 gestiegen.
Integrationsbeauftragter Wilhelm Steitz macht für diese positive Entwicklung in erster Linie "weiche" Faktoren wie Bürgerfreundlichkeit, Kundenorientierung und zeitnahe Bearbeitung der Anträge verantwortlich. Dies unterstreicht auch eine aktuelle Kundenbefragung bei der Einbürgerungsbehörde. Danach zeigten sich 88 Prozent der Befragten mit den Bearbeitungszeiten und sogar 99 Prozent mit dem Beratungsangebot der Behörde zufrieden.
"Diese Zahlen belegen für mich sehr deutlich, dass wir für den Bereich der Einbürgerung sagen können: gelebte Anerkennungskultur führt in Dortmund zu positiven Ergebnissen für den Integrationsprozess", meint Wilhelm Steitz.
Der Verwaltungsvorstand beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung (2.3.) mit dem Thema Versorgungsamt. Seit 1.1.2008 arbeiten die Städte Dortmund, Bochum und Hagen erfolgreich in den Themenfeldern Schwerbehindertenrecht und Elterngeld in einer Kooperation zusammen.
Im "Gemeinsamen Versorgungsamt" der Partnerstädte werden jährlich rund 50.000 Feststellungsverfahren nach dem SGB IX und 12.000 Anträge auf Gewährung von Elterngeld bearbeitet.
Hier sind insgesamt rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, wobei das "Gemeinsame Versorgungsamt" in die Stadtverwaltung als Abteilung des Sozialamtes integriert wurde.
Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger konnte das Serviceangebot spürbar erweitert werden. So werden Antragstellungen, notwendige Beratungsgespräche und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen inzwischen auch in allen Bezirkverwaltungsstellen in Dortmund sowie entsprechenden Anlaufstellen in Bochum und Hagen angeboten.
Nun geht es darum, diese interkommunale Zusammenarbeit, die zunächst bis zum 31.7.2010 befristet wurde, als dauerhaft gemeinsame Tätigkeit fortzuführen.
Da seitens des Landes NRW keine kostendeckende Finanzierung erfolgt, müssen die kommunalen Träger in NRW eigene Gelder bereitstellen. Die Deckungslücke beläuft sich im Verbund Dortmund, Bochum und Hagen auf knapp 1,7 Mio Euro jährlich.
In diesem Zusammenhang ist ein Klageverfahren der Städte und Kreise gegen das Land vor dem Verfassungsgericht NRW anhängig. Hier ist für Ende März eine Urteilsverkündung terminiert.