Ab Montag, 30. August, setzen die Dortmunder Stadtwerke (DSW21) in den Morgen- und Mittagsstunden wieder zahlreiche zusätzliche Busse zu den weiterführenden Schulen ein.
Autofahrer sollten dann besonders aufmerksam darauf achten, ob die Busse an den Haltestellen die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Denn an den Fahrzeugen darf in diesen Fällen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.
Neben der Stadtbahnlinie U49, die an Schultagen morgens über Hauptbahnhof hinaus bis/ab »Hafen« fährt, sind ab Montag, 30.8., allein in Dortmund 65 zusätzliche Busse als E-Wagen zu zahlrei¬chen weiterführenden Schulen unterwegs und legen dabei morgens und mittags fast 100 Fahrten zurück. Besonders verstärkt werden die Linien zu den Schulzentren im Raum Hörde, in Asseln, Brünninghausen, Renninghausen (Hombruchsfeld), Aplerbeck, Nette, Kirchlinde (Auf dem Bockenfelde) und zur Rudolf-Steiner-Schule in Brünninghausen.
Selbstverständlich können die zusätzlichen Busse nicht nur von Schülern, sondern von allen Fahrgästen genutzt werden.
Die Abfahrtszeiten können rund um die Uhr über die telefonische Fahrplanauskunft – TelefonNr. 01803.504030 (9 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Cent/Minute) erfragt werden.
Bereits 1995 wurde die Straßenverkehrsordnung da¬hingehend geändert, dass an Bussen, die mit einge¬schalteter Warnblinkanlage an Haltestellen stehen, nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren wer¬den darf. In Abstimmung mit dem Tiefbaumt hat DSW21 bislang über 40 Haltestellen in Dortmund ausgewählt, an denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Dabei handelt es sich über¬wiegend um Haltepunkte, die gegenüber von Schulen liegen. Diese Haltepunkte sind durch ein rotes Dreieck kenntlich gemacht.
An Schultagen fahren die Busse von DSW21 diese Haltestellen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit eingeschaltetem Warnblinklicht an. Für Autofahrer bedeutet dies: Sobald der Bus bei der Anfahrt der Haltestelle das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht mehr überholt werden. Steht der Bus, dürfen Autos nur mit Schrittgeschwindigkeit an der Haltestelle vorbeifahren. Dies gilt auch für entgegen¬kommende Fahrzeuge, sofern die Fahrbahnen nicht durch Grünstreifen oder ähnliche Abgrenzungen deutlich voneinander getrennt sind.