Das Aufgabengebiet umfasst u. a. die Bereiche:
Jede selbständige Firma, die ein Vollhandwerk ausführt, benötigt eine entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer. Werden Arbeiten ohne diese Eintragung ausgeführt, spricht man von ungerechtfertigter Handwerksausübung oder wenn sie in erheblichem Maße ausgeführt wird, auch von Schwarzarbeit.
Gaststätten im Dortmunder Stadtgebiet werden in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Polizeidienststellen in regelmäßigen Abständen aufgesucht.
Die im Stadtgebiet veranstalteten nicht festgesetzten Trödelmärkte werden in regelmäßigen Abständen aufgesucht. Die gegebenenfalls erforderlichen Reisegewerbekarten werden dann entsprechend geprüft. Die Kontrollen finden in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Dortmund und dem zuständigen Hauptzollamt statt.
Unter illegalen Sportwetten versteht man das Betreiben einer Wettannahmestelle ohne die dafür erforderliche landesrechtliche Erlaubnis.
Schwarzarbeit stellt für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für das Handwerk, auch in Dortmund ein großes Problem dar. Bei hoher Arbeitslosigkeit wirkt sich Schwarzarbeit besonders negativ aus. Schwarzarbeiter entziehen legal arbeitenden Betrieben Aufträge. Sie verringern die Chancen Arbeitsloser auf Vermittlung in eine steuer- und abgabenpflichtige Erwerbstätigkeit drastisch. mehr…
Prostituierte haben einen rechtlichen Anspruch auf vereinbartes Entgelt. Es soll der Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen gewährt werden. Prostitution ist als Selbständige Tätigkeit oder in einem Arbeitnehmerverhältnis möglich. mehr…
Die Abteilung "Gewerbeangelegenheiten" arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarungen. Bitte kontaktieren Sie uns unter der o.a. Telefonnummer.