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Illegale Gewerbeausübung - Gewerbe - Ordnungsamt - Sicherheit & Recht - Leben in Dortmund - Stadtportal dortmund.de

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Ordnungsamt

Altes Rathaus und Berswordthalle
Foto: GPM Foto

Illegale Gewerbeausübung

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. die Bereiche:

Ungerechtfertigte Handwerksausübung

Jede selbständige Firma, die ein Vollhandwerk ausführt, benötigt eine entsprechende Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer. Werden Arbeiten ohne diese Eintragung ausgeführt, spricht man von ungerechtfertigter Handwerksausübung oder wenn sie in erheblichem Maße ausgeführt wird, auch von Schwarzarbeit.

Gaststättenkontrollen mit kriminologenem Hintergrund

Gaststätten im Dortmunder Stadtgebiet werden in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Polizeidienststellen in regelmäßigen Abständen aufgesucht.

Trödelmarktkontrollen

Die im Stadtgebiet veranstalteten nicht festgesetzten Trödelmärkte werden in regelmäßigen Abständen aufgesucht. Die gegebenenfalls erforderlichen Reisegewerbekarten werden dann entsprechend geprüft. Die Kontrollen finden in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Dortmund und dem zuständigen Hauptzollamt statt.

Illegale Sportwetten

Unter illegalen Sportwetten versteht man das Betreiben einer Wettannahmestelle ohne die dafür erforderliche landesrechtliche Erlaubnis.

Dachstuhl
Bildlizenz: Alle Rechte vorbehalten pixelio / RainerSturm

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit stellt für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für das Handwerk, auch in Dortmund ein großes Problem dar. Bei hoher Arbeitslosigkeit wirkt sich Schwarzarbeit besonders negativ aus. Schwarzarbeiter entziehen legal arbeitenden Betrieben Aufträge. Sie verringern die Chancen Arbeitsloser auf Vermittlung in eine steuer- und abgabenpflichtige Erwerbstätigkeit drastisch. mehr…

Eine Frau steht an einem Auto, in dem ein Mann sitzt.

Prostitution

Prostituierte haben einen rechtlichen Anspruch auf vereinbartes Entgelt. Es soll der Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen gewährt werden. Prostitution ist als Selbständige Tätigkeit oder in einem Arbeitnehmerverhältnis möglich. mehr…

Kontakt

Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten
Geschäftszimmer G 126
44122 Dortmund
Telefon: 0231 50-22841
Fax: 0231 50-22995
E-Mail: gewerbeerlaubnisse@stadtdo.de
Öffnungszeiten:

Die Abteilung "Gewerbeangelegenheiten" arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarungen. Bitte kontaktieren Sie uns unter der o.a. Telefonnummer.

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