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Ordnungsamt

Altes Rathaus und Berswordthalle
Foto: GPM Foto

Marktangelegenheiten

Die Wochenmärkte sind an den genannten Tagen von 7 bis 13 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet.

Gemüsestand

Lupe: Klicken zum Vergrößern Wochenmärkte in Dortmund
Bildlizenz: Alle Rechte vorbehalten pixelio / Gerd Altmann

Abweichend hiervon ist der Hauptwochenmarkt in der Zeit von 7 bis 14 Uhr, samstags bis 15 Uhr geöffnet. Findet am 24. oder 31. Dezember ein Wochenmarkt statt, so endet er bereits um 12 Uhr. Fällt der Markttag auf einen gesetzlichen Feiertag, so findet der Wochenmarkt am vorhergehenden Werktag statt. Ist dieser ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag oder aber ein Montag, fällt der Wochenmarkt aus.

Der Veranstalter kann eine Ersatzveranstaltung durchführen. Soweit vorübergehend Platz, Zeit und Öffnungszeiten abweichend geregelt werden, wird dies in ortsüblicher Weise bekannt gemacht. Auf den Wochenmärkten dürfen nur die Gegenstände bzw. Waren feilgeboten werden, die nach § 67 Abs. 1 GewO und § 67 Abs. 2 GewO i.V.m. der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Dortmund zugelassen sind.

Kontakt

Ordnungsamt - Marktangelegenheiten
44122 Dortmund
Telefon: 0231 50-22985
Fax: 0231 50-26541
E-Mail: markt@stadtdo.de
Symbol: Kontakt

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