In Gewerbebetrieben, die Lebensmittel und Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, werden von den zuständigen Mitarbeitern unangemeldet Betriebskontrollen durchgeführt, um die hygienischen Verhältnisse sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu überprüfen.
Ein weiteres Instrument der Überwachung ist die Entnahme von Proben, die von verschiedenen Untersuchungsämtern auf Verzehrsfähigkeit und andere Kriterien, wie z.B. korrekte Kennzeichnung, untersucht werden.
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf den Verzehr mangelhafter Lebensmittel zurückzuführen sind, bittet das Ordnungsamt um Ihre Mitteilung, damit geeignete Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher getroffen werden können.
zu aktuellen Fragestellungen wie z.B. Acrylamid in Lebensmitteln, erhalten Sie hier:
Sollten Sie Produkte gekauft haben, bei denen Beanstandungen festzustellen sind, die nicht Sie, sondern der Hersteller oder der Einzelhändler zu vertreten haben, besteht die Möglichkeit, die Ware untersuchen zu lassen. Hierbei ist eine vorherige Rücksprache mit dem Lebensmittelüberwachungsamt zu empfehlen, da in Abhängigkeit des Produktes sowie des Beanstandungsgrundes das zuständige Untersuchungsamt bestimmt werden muss, bei dem Sie die Ware zur Untersuchung abgeben können.