Zu den wichtigen Aufgaben des Ordnungsamtes gehört auch die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Der Schutz von Rechtsgütern und der Rechtsordnung wird durch repressive und präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Die Aufgabengebiete sind demnach sehr unterschiedlich und vielfältig und beinhalten zum Beispiel:
Hier finden Sie die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.