zum Seiteninhalt zum Themenmenü zum Hauptmenü zu den allgemeinen Funktionen und Angeboten

Schornsteinfeger - Themen - Sicherheit & Ordnung - Ordnungsamt - Sicherheit & Recht - Leben in Dortmund - Stadtportal dortmund.de

www.dortmund.de Wortmarke Ordnungsamt

Ordnungsamt

Altes Rathaus und Berswordthalle
Bild: GPM Foto

Aktuelles Schornsteinfegerrecht - uneingeschränkter Wettbewerb ab 2013

Der Wettbewerb innerhalb des deutschen Schornsteinfegerhandwerks hat am 01.01.2013 begonnen. Jetzt kann ein Hauseigentümer mit der Durchführung derjenigen Schornsteinfegertätigkeiten, die nicht weiterhin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bisheriger Bezirksschornsteinfegermeister) vorbehalten bleiben, einen anderen Betrieb beauftragen, sofern dieser mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Bereits seit dem 29. November 2008 sind Eigentümer von Feuerungsanlagen verpflichtet, die Kehr- und Überprüfungsarbeiten dieser Anlagen eigenverantwortlich zu veranlassen.

Der Umfang der zu veranlassenden Arbeiten kann dem sogenannten Feuerstättenbescheid entnommen werden, der den Eigentümern von Feuerungsanlagen von dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zugestellt wird.

Was ist als Hauseigentümer zu tun?

Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, die vorgeschriebenen Arbeiten zu veranlassen, können die Eigentümer von Feuerungsanlagen ab dem 01.01.2013 ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder wahlweise einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung bestimmter Schornsteinfegerarbeiten beauftragen. Bauabnahmen oder die Feuerstättenschau, Mängelmeldungen oder die Überwachung von Anlagen gemäß dem Energieeinsparungsgesetz bleiben den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehalten.

Wenn ein Grundstückseigentümer einen (anderen) Schornsteinfeger beauftragen will, so kann er anhand des durch das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung gestelltem Schornsteinfegerregister nachprüfen, ob der gewünschte Schornsteinfegerbetrieb die Voraussetzungen für die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt. Der Hauseigentümer muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die fristgerechte Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten nachweisen. Die jährlich anfallenden Schornsteinfegerarbeiten ergeben sich aus dem Feuerstättenbescheid.

Kehrbezirke, Kehrbezirksinhaber

Um die Einhaltung der Pflichten durch die Hauseigentümer überprüfen zu können, bleiben die bisher eingerichteten „Kehrbezirke“ erhalten. Das Dortmunder Stadtgebiet umfasst derzeit 43 Kehrbezirke. Für jeden Kehrbezirk wird zukünftig ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger befristet für sieben Jahre behördlich bestellt.

Ansprechpartner

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist für Sie in vielen Fragen rund um die Themen Feuersicherheit und Umweltschutz erster Ansprechpartner. Wer für Ihr Grundstück zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister ist, erfahren Sie hier.

Daneben können Sie sich selbstverständlich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den Rufnummern: 0231 50-22737, 50-24539 oder 50-27527 wenden.

  • Symbol: vorlesen
  • Symbol: Bookmarks
    Symbol Schließen
    • Was ist das?
    • Bitte beachten Sie, dass Sie zum jeweiligen Anbieter weitergeleitet werden und dort dessen Datenschutzbestimmungen gelten.

Kontakt

Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten
44122 Dortmund
Telefon: 0231 50-22737
E-Mail: ordnungsamt@dortmund.de
Symbol: Kontakt

Allgemeine Funktionen und Angebote

Das Hauptmenü