Wer Tauben füttert, bringt sie in Gefahr!
Wussten Sie schon, dass...
Taubenfütterung stört das natürlich Gleichgewicht
Andreas Trepte
Stadttauben können die verschiedensten Krankheiten auf den Menschen übertragen. Diese Gefahr wird gelegentlich überbewertet, häufig aber auch unterschätzt. Die dichtgedrängten Nistplätze der Stadttauben werden von Vogelmilben, Taubenzecken, Flöhen und Bettwanzen heimgesucht. Diese Parasiten können aus Brutplätzen in benachbarte Wohnungen auswandern und dort Mensch und Haustier befallen. Feder- und Kotstaub, aber auch die Zerfallprodukte der Parasiten können Allergien auslösen oder verstärken. Hinzu kommt, dass Tauben als Überträger meldepflichtiger Erkrankungen im Sinne des Bundesseuchengesetzes in Frage kommen können. Jede Taube produziert jährlich bis zu 12 kg Nasskot. Dies führt zu massiven Verschmutzungen und Beschädigungen an Kirchen, Denkmälern, Wohn- und Geschäftshäusern. Eine Beseitigung bzw. Vermeidung dieser Verschmutzungen verursacht enorm hohe Kosten. Praktische Lösungsansätze, die zu nachhaltigen Verbesserungen des Stadttaubenbestandes beitragen, sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, des Gebäudeschutzes und nicht zuletzt zum Schutz der Tauben selbst unumgänglich.
Fütterungsverzicht ist nach Ansicht der Fachleute die weitaus beste Methode, das ökologische Gleichgewicht wieder herzustellen und den Tauben zu einem artgerechten Leben zu verhelfen. Die Befürchtung, ein Fütterungsstop könne zum Verhungern der Tauben führen, ist biologisch nicht haltbar.
Soweit möglich, hilft der Austausch der Gelege gegen Gipseier, den Taubenbestand mittelfristig zu regulieren. Durch technische Vorkehrungen Spanndrähte, Kunststoffnetze, Drahtgeflechte oder andere mechanische Abweiser können Nistmöglichkeiten für Tauben unzugänglich gemacht werden. Dabei ist selbstverständlich der Tierschutz und der Schutz erwünschter Gebäudebrüter (z.B. Turmfalke und Hausrotschwanz) zu beachten.
Von Rechts wegen nimmt jede/r, die/der Stadttauben füttert, diese Tiere quasi in Besitz und kann somit für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden. Außerdem kann bei Verstößen gegen das vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Taubenfütterungsverbot (Ortsgesetz) ein Verwarnungsgeld erhoben oder sogar ein Bußgeldverfahren (Geldbuße bis zu 1000 Euro) eingeleitet werden. Bisher ist es nur in ganz wenigen Fällen zur Festsetzung von Geldbußen gekommen. In der Dortmunder Innenstadt und in den Vorortzentren ist jedoch durch das ständige und massive Füttern die Belästigung durch Tauben fast unerträglich geworden. So wird künftig häufiger von dem Mittel der Geldbuße Gebrauch gemacht werden müssen, wenn nicht die Einsicht siegt, dass Taubenfütterung mehr schadet als nützt.