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Verkehrsüberwachung - Ordnungsamt - Sicherheit & Recht - Leben in Dortmund - Stadtportal dortmund.de

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Ordnungsamt

Altes Rathaus und Berswordthalle
Foto: GPM Foto

Verkehrsüberwachung

In der Verkehrsüberwachung werden bei der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie der stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessung die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie z.B. Kinder, Schüler und ältere Menschen geschützt und ihnen durch die Kontrollen eine faire Chance zur Teilnahme am täglichen Straßenverkehr ermöglicht.

Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs sowie die Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten mit mobilen und stationären Überwachungseinrichtungen ist eine gesetzlich übertragene Pflichtaufgabe. Begrifflich sind mit dem "Ruhenden Verkehr" parkende Fahrzeuge gemeint. Voraussetzung ist, dass ein Fahrzeug angehalten wird und somit eine gewollte und freiwillige Fahrtunterbrechung vorliegt.

Grundsätzlich sind vom Ausbau einer Straße her den Verkehrsteilnehmern bestimmte Teilflächen zur Benutzung zugewiesen. So soll zum Beispiel die Fahrbahn nur von Fahrzeugen benutzt werden. Gehwege sind dagegen ausschließlich dem Fußgänger vorbehalten. Abweichungen ergeben sich aus baulichen Gegebenheiten oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen.

Schulkind und Autofahrer im Straßenverkehr

Lupe: Klicken zum Vergrößern Kinder, Fußgänger und ältere Menschen müssen besonders geschützt werden.

Besonderer Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer

Für die Verkehrsüberwachung ergibt sich daraus die Verpflichtung, die nicht sachgerechte Benutzung von Teilflächen der Straße festzustellen und ggf. zu ahnden. Ein besonderer Schutz gilt dabei den "schwächeren" Verkehrsteilnehmern. Hierzu zählen Fußgänger, Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie Radfahrer, die sich im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere in den Fußgängerzonen und den übrigen fußläufigen Verkehrsflächen oder auf Radwegen, aufhalten. Fußgängerzonen, Gehwege und Fußgängerüberwege, Radwege sowie Straßenquerungen und Behindertenparkplätze gehören daher zu den Überwachungsschwerpunkten der Verkehrsüberwachung.

Einhaltung von Halteverboten kann lebensrettend sein

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, werden auch angeordnete Haltverbote verstärkt überwacht. Gleiches gilt für eingeschränkte Haltverbote. Durch deren Anordnung soll Anwohnern, Gewerbetreibenden und deren Kunden die Möglichkeit für kurzfristige Ladetätigkeiten, längstens bis zu 15 Minuten, eröffnet werden. Auf Gehwegen darf nur geparkt werden, wenn dieses durch entsprechende Verkehrszeichen angeordnet ist. Bleibt für Fußgänger kein ausreichender Platz, sind Abschleppmaßnahmen nicht auszuschließen.

Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen, da deren Zuparken Leben und Gesundheit der Anwohner im Einsatzfall der Rettungsdienste bedrohen. Einen erheblichen Überwachungsaufwand verursachen die verkehrsberuhigten Bereiche, von vielen Verkehrsteilnehmern als Spielstraße bezeichnet. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Nur auf besonders gekennzeichneten Flächen darf geparkt werden. Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegt werden.

Bei gegenwärtigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind Abschleppmaßnahmen unausweichlich. Die Mehrzahl der Maßnahmen betrifft die widerrechtlich geparkten Fahrzeuge auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte, in oder vor Feuerwehrzufahrten, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf Radwegen oder Sperrflächen sowie aus den 5-Meter-Bereichen von Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen.

Radarfalle an der B1

Lupe: Klicken zum Vergrößern Überwachung des fließenden Verkehrs

Mobile & stationäre Verkehrsüberwachung

Die Überwachung des fließenden Verkehrs durch stationäre und mobile Geschwindigkeitsmesseinrichtungen gehört ebenfalls zu den Kernaufgaben der Verkehrsüberwachung. Die Geschwindigkeitseinhaltung stellt für die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer ein vom Gesetzgeber vorgegebenes zentrales Regulativ dar.

Messschwerpunkte sind hierbei die Tempo-30-Zonen sowie Schulwege, das Umfeld von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Krankenhäusern sowie besonders geschwindigkeitsauffällige Strecken, die durch Unfallhäufigkeit bekannt oder von der Polizeibehörde benannt werden. Hinweise von Anwohnern auf häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen werden durch Probemessungen in den betreffenden Straßen überprüft und festgestellte Verstöße geahndet.

Kontakt

Ordnungsamt - Verkehrsüberwachung
44122 Dortmund
E-Mail: verkehrsueberwachung@stadtdo.de
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 13 bis 15:30 Uhr

Ralf Leiding, Abteilungsleiter
Telefon: 0231 50-22323
Andreas Rieck, stv. Abteilungsleiter und Gruppenleiter
Abschleppmaßnahmen Innendienst, Beschwerdemanagement Verkehrsüberwachung
Telefon: 0231 50-23993
Michael Kerl, Teamleiter - fließender Verkehr
Fließender Verkehr Außendienst & Innendienst Fallsachbearbeitung SC OWI
Telefon: 0231 50-22004
Symbol: Kontakt

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