Wahlgräber werden für eine oder mehrere Beisetzungen vergeben. Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf dem Friedhof ausgewählt werden. Wenn Familien Wert darauf legen, nach dem Tode zusammen zu ruhen, ist eine Wahlgrabstätte die in Frage kommende Grabart. Neben den hier möglichen Erdbestattungen können auf jeder Grabstelle zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte wird beim Erwerb für eine Dauer von 25 Jahren vergeben. Bei weiteren Bestattungen fallen ggf. Verlängerungsgebühren für die gesamte Grabstätte an. Die für die Gestaltung zur Verfügung stehende Grabfläche beträgt mindestens 1,25 x 2,75 m je Grabstelle.
Die rechtlichen Bestimmungen entsprechen denen des oben beschriebenen Erdwahlgrabes.
Hier liegen die Grabstellen allerdings in einer geschlossenen, mit einer Hecke umfriedeten Anlage. Die Bepflanzung und Pflege der Grabstätte incl. saisonaler Wechselbepflanzung werden von den Friedhöfen Dortmund für die gesamte Dauer der Nutzungszeit übernommen. Dies gilt ebenso für die Gestaltung des Rahmengrüns aus hochwertigen Stauden und Gehölzen.
Erdreihengräber sind lediglich für jeweils eine Erdbeisetzung vorgesehen. Die Beisetzung erfolgt in einem dafür vorgesehenen Feld der Reihe nach.
Die Belegungsdauer beträgt 20 Jahre. Der für die Gestaltung hergerichtete Grabhügel hat ein Maß von 0,80 x 1,40 m.
Auch hierbei handelt es sich um eine Grabart, bei der die Stadt Dortmund die Pflege der Anlage für die Dauer der Ruhezeit übernimmt. Die Bestattung erfolgt in einer Rasenfläche, hinter der sich ein bodendeckend bepflanzter Bereich befindet.
In diese Fläche kann ein Grabstein gestellt/gelegt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, dort Blumen, Gestecke o.ä. abzulegen.