Nach intensiven politischen Beratungen hat der Rat der Stadt Dortmund am 16.12.2010 den Haushalt 2011 beschlossen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat nach eingehender Prüfung ihre Genehmigung der Satzung unter bestimmten Nebenbestimmungen im Februar 2011 erteilt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Anforderung unterjähriger Zwischenstandsberichte zu den Themen "Prognose des Jahresergebnisses 2011", "Umsetzung des Personal- und Organisationsentwicklungskonzeptes" und "Konzeption zur Budgetplanung im Bereich Kinder, Jugend und Familie".
Die Genehmigung musste eingeholt werden, da in der Satzung eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen ist.
Aus den Planungen der Stadt Dortmund ergibt sich zur Zeit keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Damit behält die Stadt Dortmund ihre Handlungsfähigkeit und ist somit als eine der wenigen Städte im Ruhrgebiet in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Haushaltssicherung zu gestalten.
Die Haushaltssatzung wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten.