Der Rat der Stadt Dortmund hat am 15.12.2011 den Haushalt 2012 beschlossen.
Bis dahin hatten die Fachausschüsse und die Bezirksvertretungen die Möglichkeit, über Veränderungen zu beraten und diese dem Rat zu empfehlen.
In einer Sondersitzung am 08.12.2011 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die einzelnen Änderungswünsche der Verwaltung und der politischen Fraktionen diskutiert und Empfehlungen für den Rat ausgesprochen.
Im nächsten Schritt wird die Haushaltssatzung 2012 bei der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt. Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist bedarf diese der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Bis zum Zeitpunkt der Genehmigung befindet sich die Stadt Dortmund in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Gemeindeordnung NRW, wodurch sie in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt wird. So dürfen in dieser Zeit z. B. keine neuen oder freiwilligen Maßnahmen durchgeführt werden. Auch die Möglichkeit der Kreditaufnahme für Investitionen ist in dieser Zeit nur eingeschränkt möglich.