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Meinungen - Aktionsplan Soziale Stadt - Lokalpolitik - Rathaus & Bürgerservice - Stadtportal dortmund.de

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Aktionsplan Soziale Stadt

Altes Rathaus und Berswordthalle
Foto: GPM Foto

Stellungnahme zum Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund

Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII "Jugendhilfe Innenstadt-Nord" (AG JuNo)

Die Mitglieder der Ag Juno begrüßen die Zielsetzungen des Aktionsplans Soziale Stadt, insbesondere das Vorhaben "Kinder stärken", ausdrücklich.

Der Sozialbericht der Stadt Dortmund belegt gerade auch für die drei Sozialräume der Dortmunder Nordstadt, dass Kinderarmut nicht nur materielle Armut, sondern auch Armut an Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe bedeutet. Über die Größenordnung mögen sich Statistiker streiten, gesichert ist, dass die Kluft zwischen Kindern aus materiell besser gestellten Familien und Kindern aus armen Familien größer wird.

Die Zielsetzung des Aktionsplans Soziale Stadt, durch gezielte Maßnahmen die Ungleichheit von Kindern und Jugendlichen z.B. aus der Nordstadt im Vergleich zu deren meisten AltersgenossInnen aus besser gestellten Sozialräumen zunächst abzumildern und im besten, doch auch notwendigen, Fall abzuschaffen, entspricht den Wahrnehmungen und Alltagserfahrungen der Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe und im Bildungssystem der Nordstadt.

Nur die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Chancen auf Erziehung, Bildung und Integration gewährleistet die Gleichberechtigung in allen Sozialräumen und die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe.

Die Nordstadt als kinderreichster Stadtbezirk Dortmunds ist eine Option der Gesamtstadt auf eine gute Zukunft. Denn es sind gerade auch diese Kinder und Jugendlichen, die in wenigen Jahren als vollwertige und integrierte Mitglieder der Gesellschaft benötigt werden, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu meistern. Darum ist die optimale Förderung dieser Kinder und Jugendlichen und deren Familien eine aktuelle Gegenwartsaufgabe.

"Arme Kinder" – dies belegen viele Studien - wachsen unter erhöhten Risiken auf: Unter ihnen treten z.B. Verhaltensauffälligkeiten, chronische Krankheiten und auch Übergewichtigkeit vermehrt auf.

Mit diesen und weiteren Problemen sind die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe und des Bildungssystems in der Nordstadt in den letzten Jahren mit wachsender Tendenz alltäglich konfrontiert.

Bereits im Jahr 1997 wurde im ersten Baustein der Dortmunder Jugendhilfeplanung die Notwendigkeit erkannt, dass in einzelnen Stadtteilen in Anbetracht differenzierter Problemlagen eine höhere Personalausstattung in Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich ist.

Wir stimmen Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer zu, wenn er sich in seiner Rede bei der Auftaktveranstaltung Soziale Stadt am 21.02.08 zu einer neuen Form der „Ungleichheit“ bekannte:

"Wir müssen uns dazu bekennen, dass Hilfe an einigen Stellen ganz besonders notwendig ist. Wir müssen genau die Bereiche identifizieren, auf die wir unsere Ressourcen konzentrieren wollen…" (Hervorhebung die Verf.)

Wir stimmen Herrn Dr. Langemeyer auch darin zu, dass „wir integrierte Konzepte (brauchen). Die Anforderungen an die Verbesserung der sozialen Lage in Dortmund sind komplex. Sie können nur als Querschnittaufgabe von Politik und Verwaltung gelöst werden. Isolierte Einzelmaßnahmen bringen uns nicht weiter. Insofern ist ein abgestimmtes, in sich schlüssiges Konzept notwendig…“ (ebd.)

Die Kinder- und Jugendhilfelandschaft der Nordstadt hat in den vergangenen Jahren innerhalb ihrer Bezüge und zusammen mit den Schulen – insbesondere den Grundschulen – ein gut entwickeltes Netzwerk bis hin zu kleinräumigen Zusammenschlüssen und Kooperationsformen aufgebaut.

Die in den letzten Jahren stetig gewachsenen Anforderungen und in deren Folge gewachsene Arbeitsintensität lassen die Beschickung dieser Netzwerke und ihre Nutzung als Ressource zunehmend zur Belastung werden. Netzwerke können als Ressource nur dann gut funktionieren, wenn die Personen und Fachkräfte, die in diesen Netzwerken zusammenarbeiten sollen, dafür genügend Zeit und Raum finden.

Innerhalb der AG Juno und in ihren einzelnen Mitgliedseinrichtungen sind in den vergangenen Jahren viele gute Maßnahmeansätze und Projekte entwickelt worden. Allein, meist fehlt es an den notwendigen Ressourcen in finanzieller und personeller Hinsicht, um diese Ideen zielstrebig, systematisch und zeitnah zu verfolgen. Es werden zu viele zeitliche und personelle Ressourcen für die Akquisition von Mitteln gebunden – Ressourcen, die dann in der praktischen Alltagsarbeit fehlen.

In Bezug auf die Sozialräume Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz wird im Aktionsplan Soziale Stadt ausgeführt: "... Erziehungsschwache Familien mit einem hohen Bedarf an Unterstützung durch die Jugendhilfe. Hier müssen personelle und organisatorische Konsequenzen gezogen und spezielle sozialraumbezogene Betreuungssysteme verstärkt werden…"

Die Notwendigkeit für diese Verstärkung möchten wir über alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe hinweg unterstreichen: Von den Kindertageseinrichtungen, über Elterncafés bis hin zu Freizeiteinrichtungen; von den Jugendhilfediensten über die sozialräumlich zuständige Erziehungsberatungsstelle und andere Beratungsangebote bis hin zu Angeboten und Einrichtungen erzieherischer Hilfen.

Aus Sicht der AG Juno wird es, um die o. g. Ziele nachhaltig verfolgen zu können, nicht damit getan sein, an der einen oder anderen Stelle – etwa bei den Jugendhilfediensten nachzubessern -, sondern es wird in der Tat darauf ankommen, ein in sich abgestimmtes Gesamtkonzept zu entwickeln, das zu deutlichen Verbesserungen im Vergleich zu den gegenwärtigen Zuständen führt.

Die personelle Stärkung der Infrastruktur der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist der zentrale Beschluss der Aktionsraumveranstaltung am 17. Mai. zum Thema „Kinder stärken“.

Als AG Juno wollen wir nicht verhehlen, dass wir hohe Erwartungen an den Aktionsplan Soziale Stadt knüpfen. Und wir verkennen nicht, dass das aus unserer Sicht Notwendige aus anderer Sicht als nicht finanzierbar erscheinen mag.

Wir möchten an dieser Stelle jedoch an eine zentrale Aussage des 11. Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung erinnern:

"Der Grundsatz, dass die Ausgaben den Aufgaben zu folgen haben und nicht umgekehrt, dass die Aufgaben nur nach Maßgabe vorhandener Mittel verwirklicht werden können, sollte zwischen den verschiedenen Gesetzgebungsebenen eingehalten werden. Von daher gilt dieser Grundsatz zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen den Ländern und den Kommunen, aber auch zwischen den Parlamenten bzw. kommunalen Vertretungskörperschaften einerseits und den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe andererseits." (Offizielle "Zusammenfassung 11. Kinder- und Jugendbericht" der Bundesregierung)

Aus Sicht der AG JuNo sind in Bezug auf die Beteiligungsprozesse zum Aktionsplan Soziale Stadt allerdings die Kriterien unklar, anhand derer über konkrete Maßnahmen und Projekte in den Sozialräumen entschieden und deren Wirksamkeit gemessen wird.

Hier könnte/müsste die sozialräumliche Jugendhilfeplanung strukturierend wirken. Sie bietet die Gewähr für eine zielgerichtete Operationalisierung, Definition von Zielen und Evaluation der zu ergreifenden Maßnahmen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir unsere Position zur weiteren Umsetzung des Aktionsplans Soziale Stadt wie folgt zusammenfassen:

  • 1. Der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe zum Aktionsplan Soziale Stadt unter dem Aspekt „Kinder stärken“ muss sich an der Zielsetzung ausrichten, die gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen sicher zu stellen. Kinder und Jugendliche zu stärken heißt auch, deren Eltern und Familien zu stärken. Und das bedeutet auch, all die Einrichtungen und Maßnahmen zu stärken, deren gesetzlich basierter Auftrag in der Stärkung, Unterstützung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und Familien liegt.
  • 2. Die vorhandene Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe – bestehend aus Einrichtungen und Maßnahmen freier Träger und des öffentlichen Jugendhilfeträgers – muss personell und finanziell so ausgestattet werden, dass deren jeweiliger Auftrag auf dem zeitgemäßen Niveau fachlichen Könnens und fachlicher Qualitätsstandards umfassend, zeitnah und bedarfsgerecht erfüllt werden kann.
  • 3. Der personelle Mehrbedarf muss kurzfristig erfasst, fachlich begründet und bewertet werden. Die Zielsetzung des Aktionsplans „Soziale Stadt“ legitimiert die Forderung - trotz knapper finanzieller Ressourcen -, Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe (freie wie öffentlicher Träger) in den Sozialräumen nach dem Prinzip eines Sozialraumindexes mit zusätzlichem Fachpersonal auszustatten.
  • 4. Die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII bietet die Grundlage, diesen Mehrbedarf in einem systematischen Prozess zu ermitteln und in eine bedarfsgerechte Umsetzung zu bringen. Der Gesetzgeber sieht in § 80 SGB VIII ausdrücklich vor, dass "junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden…" (§ 80 SGB VIII, Abs (2), 3.)
    Da uns in Anbetracht der engen Zeitplanung für die Entwicklung eines "Masterplans Soziale Stadt" die kurzfristige Neuauflage einer sozialräumlichen Jugendhilfeplanung als unrealistisch erscheint, möchten wir anregen, dass das Jugendamt den personellen Mehrbedarf bei den einzelnen Einrichtungen und Trägern zeitnah erfasst und in einer Art verkürztem Jugendhilfeplanungsprozess gemeinsam mit den freien Trägern diese Bedarfsfeststellung in eine Maßnahmeplanung umsetzt.
  • 5. Die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII ist auch geeignet, um auf der Basis der gegenwärtigen Beteiligungsprozesse in den Sozialräumen Lücken in der vorhanden Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe festzustellen und deren Schließung in eine Maßnahmeplanung zu bringen.
  • 6. Projektideen im Zuge des Aktionsplans „Soziale Stadt“ zum Thema "Kinder stärken", die zur Realisierung den Einsatz zusätzlicher Mittel erfordern, sollten mithilfe der Jugendhilfeplanung daraufhin überprüft werden, ob sie bei einer optimierten Personal- und Finanzausstattung in diese Angebotsstruktur übernommen werden können bzw. sollten. Bei einer Integration dieser Projekte in Regelaufgaben sollten bzw. müssen die jeweiligen Ideengeber angemessen berücksichtigt werden.

Erlaubt sei an dieser Stelle auch der Hinweis, dass die personelle Stärkung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auch eine wirtschaftliche Stärkung der Nordstadt bedeuten würde. An den Stellen, an denen Kinder- und Jugendhilfe und Bildung professionell durch Fachkräfte geleistet werden muss, würden zusätzliche Arbeitsplätze in den Sozialräumen geschaffen.

Abschließend möchten wir auch auf der Basis der guten Zusammenarbeit zwischen den Partnern und Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe und den Schulen in der Dortmunder Nordstadt anregen, einen kommunalen Bildungsplan aufzulegen. Schule wie Kinder- und Jugendhilfe sind zwei Säulen der Bildung von Kindern und Jugendlichen. Kindertageseinrichtungen haben heute einen expliziten Bildungsauftrag; die schulische Bildung wird ergänzt durch Angebote der Kinder- und Jugendförderung etc.

In der Nordstadt haben sich gute Ansätze und Formen der Kooperation zwischen beiden Systemen entwickelt und etabliert. Diese Ansätze systematisch weiterzuentwickeln, eine Kooperation auf Augenhöhe und zum Nutzen der gemeinsamen Zielgruppen dauerhaft zu etablieren – ohne dass das eine System gegenüber dem anderen auf Leitansprüchen beharrt – sollte Ziel eines kommunalen Bildungsplans sein.

Einstimmig ohne Enthaltung auf der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe Innenstadt-Nord am 30.05.2008 verabschiedet.

Verteiler:

  • Oberbürgermeister der Stadt Dortmund Dr. G. Langemeyer
  • Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Dortmund
  • Stadträtin Waltraud Bonekamp, Dezernat 7
  • Ulrich Bösebeck, Leiter des Jugendamtes der Stadt Dortmund
  • Hermann Schultenkämper, Projektleiter Aktionsplan Soziale Stadt

Wir verstehen diese Stellungnahme auch als Diskussionsbeitrag zum Aktionsplan Soziale Stadt.

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