Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 17 in Verbindung mit § 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen kommunale Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister) sowie Mitglieder kommunaler Gremien schriftlich Auskunft geben
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Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt hat entschieden, die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten der Stadt Dortmund zu veröffentlichen.
(Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem meldepflichtigen Mandatsträger)