Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde (Landschaftsbeirat) ist die nach dem Landschaftsgesetz NRW vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft der Stadt. Die Bildung des Beirates ist für Kreise und kreisfreie Städte zwingend vorgeschrieben. mehr
Montag - Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr