Ratsaal Bild: Dortmund-Agentur / Soeren Spoo
Bildunterschrift aktuell angezeigtes Panoramabild:
Der Rat und der Oberbürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Dabei haben die Ratsmitglieder ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Im Gegensatz zu Politikern und Politikerinnen im Bundes- und Landtag sind Ratsmitglieder ehrenamtlich tätig.