Wahl der Abgeordneten des Bundestags in Berlin
Was wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland – des Deutschen Bundestages - gewählt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, wovon 299 als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen und 299 Mitglieder über die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt werden.
Als Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland übt der Bundestag u. a. folgende Aufgaben aus:
Den Vorsitz im Bundestag übt der Bundestagspräsident aus.
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Das für die Bundestagswahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsgrundlagen:
Wahl der Abgeordneten
Die Wahl der Abgeordneten unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten.
Deshalb hat jeder zwei Stimmen. Die "Erststimme" für die Wahl des Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und die "Zweitstimme" für die Wahl der Landesliste.
Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag wird grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Wahlgebiet
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt.
Das Gebiet der Stadt Dortmund ist in zwei Bundestagswahlkreise eingeteilt:
Wahltermin
Die nächste Wahl der Abgeordneten zum Deutschen Bundstag findet im Herbst 2013 statt.
Wahlrecht und Wahlberechtigung
Wer darf in Dortmund an der Europawahl teilnehmen?
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:
Wahlberechtigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutsche, die am Wahltag in einem Mitgliedsland des Europarates leben, sofern sie die Bundesrepublik erst nach dem 23. Mai 1949 verlassen haben und Deutsche, die nicht länger als zehn Jahre in einem anderen Land leben.
Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.