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Wahlen

Wahlschein

Bundestagswahl

Wahl der Abgeordneten des Bundestags in Berlin

Was wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland – des Deutschen Bundestages - gewählt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, wovon 299 als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen und 299 Mitglieder über die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt werden.

Als Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland übt der Bundestag u. a. folgende Aufgaben aus:

  • Gesetzgebung (Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und die Bundesgesetze)
  • Parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit
  • Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers
  • Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundesrichter
  • Mitbestimmung bei Entscheidungen über den Bundeshaushalt
  • Mitbestimmung über die Einsätze der Bundeswehr im Ausland

Den Vorsitz im Bundestag übt der Bundestagspräsident aus.

Weitere Informationen

Bild

Bundestagswahlen beim Bundeswahlleiter

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Deutscher Bundestag

Informationen über die Institution, Biographien, Tagesordnungen, Protokolle uvm. mehr...

Wahlkreis Dortmund I

Mitglieder und Wahlergebnisse aus dem Dortmunder Osten mehr...

Wahlkreis Dortmund II

Mitglieder und Wahlergebnisse aus dem Dortmunder Westen mehr...

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Das für die Bundestagswahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsgrundlagen:

Wahl der Abgeordneten

Die Wahl der Abgeordneten unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:

  • Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Bundestagswahl teilnehmen.
  • Unmittelbar: Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt
  • Frei: Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine Stimme gibt
  • Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung
  • Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten.

Deshalb hat jeder zwei Stimmen. Die "Erststimme" für die Wahl des Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und die "Zweitstimme" für die Wahl der Landesliste.

Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag wird grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Wahlgebiet

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt.

Das Gebiet der Stadt Dortmund ist in zwei Bundestagswahlkreise eingeteilt:

Wahltermin

Die nächste Wahl der Abgeordneten zum Deutschen Bundstag findet im Herbst 2013 statt.

Wahlrecht und Wahlberechtigung

Wer darf in Dortmund an der Europawahl teilnehmen?

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Dortmund haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlberechtigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutsche, die am Wahltag in einem Mitgliedsland des Europarates leben, sofern sie die Bundesrepublik erst nach dem 23. Mai 1949 verlassen haben und Deutsche, die nicht länger als zehn Jahre in einem anderen Land leben.

Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Allgemeine Funktionen und Angebote

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