zum Seiteninhalt zum Themenmenü zum Hauptmenü zu den allgemeinen Funktionen und Angeboten

Integrationsratswahl - Wahlen - Lokalpolitik - Rathaus & Bürgerservice - Stadtportal dortmund.de

www.dortmund.de Wortmarke Lokalpolitik

Wahlen

Wahlschein

Integrationsratswahl

Wahl des Integrationsrats der Stadt Dortmund

Was wird gewählt?

Der Integrationsrat hat mehr kommunalpolitische Mitwirkungsmöglichkeiten als der vorherige Ausländerbeirat.

Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Migrantinnen- und Migrantenvertretern und Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht.

Der Dortmunder Integrationsrat besteht aus 27 Mitgliedern, von denen 2/3 (18 Mitglieder) von den wahlberechtigten Dortmunderinnen und Dortmundern und 1/3 (9 Mitglieder) aus der Mitte des Rates der Stadt Dortmund gewählt werden.

Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Kommune befassen. Während der Ausländerbeirat nach seiner Satzung ausschließlich die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner vertreten hat, erweitert sich das politische Mandat des Integrationsrates auf alle zugewanderten Bürgerinnen und Bürger.

Die 27 Mitglieder des Integrationsrates vertreten die Interessen ausländischer Staatsangehöriger und eingebürgerter Deutscher gegenüber der Stadt Dortmund.

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Das für die Wahl des Integrationsrates geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus der Gemeindeordnung, dem Kommunalwahlgesetz, der Kommunalwahlordnung und der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund.

Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Der Integrationsrat der Stadt Dortmund besteht grundsätzlich aus 18 von den Wahlberechtigten direkt gewählten Mitgliedern. Zusätzlich treten ihnen 9 vom Rat der Stadt Dortmund bestellte Ratsmitglieder hinzu.

Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme, mit der er/sie entweder einen einzelnen Kandidaten (Einzelbewerber) oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen kann.

Wahlperiode

Die Mitglieder des Integrationsrates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates (fünf Jahre) gewählt. Die Wahl der Mitglieder findet spätestens innerhalb von sechzehn Wochen nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates statt.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet. Deshalb gibt es für alle wahlberechtigten Dortmunderinnen und Dortmunder einen einheitlichen Stimmzettel.

Wahltermin

Die nächste Integrationsratswahl findet in 2014 statt.

Wahlrecht und Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund sind

1. Alle Ausländerinnen und Ausländer

  • die am Wahltag 16 Jahre alt sind
  • die sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
  • die seit spätestens dem 16. Tag vor dem Wahltermin in Dortmund ihre Hauptwohnung haben.

2. Deutsche Staatsangehörige

  • die diese Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Nummern 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Wahltag erworben haben.
  • die am Wahltag 16 Jahre alt sind
  • seit spätestens dem 16. Tag vor dem Wahltermin in Dortmund ihre Hauptwohnung haben.
  • sich auf Antrag bis spätestens zum 12. Tag vor dem Wahltermin in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen.

Nicht wahlberechtigt sind ausländische Staatsangehörige,

  • auf die das Ausländergesetz nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 keine Anwendung findet. Dies sind zum Beispiel Mitgliedre der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen.
  • die Asylbewerber/innen sind.

Allgemeine Funktionen und Angebote

Das Hauptmenü