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Kommunalwahl - Wahlen - Lokalpolitik - Rathaus & Bürgerservice - Stadtportal dortmund.de

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Wahlen

Wahlschein

Kommunalwahlen

Wahl des Rates der Stadt Dortmund und Wahl der Bezirksvertretungen

Was wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl werden der Rat und die Bezirksvertretungen gewählt. Jeder Wahlberechtigte kann also zwei Stimmen abgeben.

Der Rat der Stadt Dortmund

Der Rat der Stadt vertritt die Belange aller Dortmunder Einwohnerinnen und Einwohner. Der Rat der Stadt Dortmund ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Hierzu gehören u. a.:

  • die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
  • die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter, sowie die Wahl der Beigeordneten
  • die Änderung des Gemeindegebietes
  • der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen
  • der Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans
  • die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte
  • die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters
  • die Veräußerung oder Verpachtung von Eigenbetrieben, Gesellschaften oder Beteiligungen

Die Bezirksvertretungen

Nach der Gemeindeordnung des Landes NW sind alle kreisfreien Städte, also auch Dortmund, dazu verpflichtet, das Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Das Gebiet der Stadt Dortmund ist in 12 Stadtbezirke eingeteilt. Bei dieser Wahl entscheidet der Wähler über die Zusammensetzung der Vertretung seines Stadtbezirks.

Die Aufgaben der Bezirksvertretungen werden in der Gemeindeordnung geregelt und umfassen die Belange, die nicht über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen. Hierzu gehören u. a.:

  • Unterhaltung und Ausstattung der Schulen und öffentlichen und kulturellen Einrichtungen im Stadtgebiet
  • kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks
  • Heimat- und Brauchtumspflege
  • Anhörungsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, bevor der Rat einen Beschluss fasst

Weitere Informationen

Flagge Dortmund

Rat der Stadt Dortmund

Informationen zur Zusammensetzung, Tagesordnungen, Protokolle und Niederschriften mehr...

Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken

Übersicht der zwölf Dortmunder Stadtbezirke mehr...

Sitzungskalender

Alle Termine der politischen Gremien im Überblick mehr...

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Das für die Kommunalwahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsgrundlagen:

Die Wahl unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:

  • Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Kommunalwahl teilnehmen.
  • Unmittelbar: Die Kandidaten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt
  • Frei: Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine Stimme gibt
  • Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung
  • Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat

Wahlsystem

Wahl des Rates

Die Wahl des Rates erfolgt nach einem zweistufigen Mischsystem, bestehend aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in den Wahlbezirken und ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

In Dortmund kandidieren in jedem der 41 Kommunalwahlbezirke Direktkandidatinnen und -kandidaten, die mit einfacher Mehrheit in den Rat gewählt werden können (Mehrheitswahl). Die auf die Kandidatinnen und Kandidaten entfallenen Stimmen zählen gleichzeitig für die Reserveliste der betreffenden Partei (Verhältniswahl).

Die Verteilung der auf die Parteien entfallenden Sitze ergibt sich aus dem Ergebnis der Verhältniswahl. Für die Berechnung des Verhältnisausgleichs gilt das Verfahren nach Sainte-Laguë (Divisorverfahren mit Standardrundung). Hat eine Partei weniger Mandate in der Direktwahl gewonnen als ihr nach der Verhältniswahl zustehen, werden die fehlenden Mandate aus der Reserveliste besetzt. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach der Verhältniswahl insgesamt an Mandaten zustehen, ergeben sich Überhangmandate.

In einem solchen Fall erhalten die übrigen Parteien im Rahmen eines Verhältnisausgleichs zusätzliche Sitze bis das Sitzverhältnis aus der Verhältniswahl wiederhergestellt ist (sog. Aufstockung).

Eine Sperrklausel, die Parteien, die nicht mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Wählerstimmen erringt, von der Sitzverteilung ausschließt, gibt es seit 1999 nicht mehr.

Wahl der Bezirksvertretungen

Das Stadtgebiet der Stadt Dortmund ist in zwölf Stadtbezirke unterteilt.

In jedem Stadtbezirk wird eine Bezirksvertretung gewählt. Dies geschieht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei jeder Wähler eine Stimme hat. Die Sitzverteilung wird nach Sainte-Laguë Verfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung) vorgenommen.

Wahlperiode

Der Rat und die Bezirksvertretungen werden grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wahlgebiet

Für die Wahl des Rates ist das Stadtgebiet Wahlgebiet.

Für die Wahl des Rates ist das Wahlgebiet in 41 Kommunalwahlbezirke unterteilt. Somit gibt es für die Wahl des Rates 41 verschiedene Stimmzettel. Welchen Stimmzettel der Wahlberechtigte erhält, hängt davon ab, wo er in Dortmund gemeldet ist.

Die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen/Vertreter und der zu bildenden Kommunalwahlbezirke richtet sich nach der Einordnung der Gemeinden in Größenklassen im Sinne von § 3 Abs. 2 KWahlG NRW. Danach beträgt für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 550.000, aber nicht über 700.000 wie der Stadt Dortmund, die Zahl der zu wählenden Ratsvertreter 82, wovon 41 direkt in Kommunalwahlbezirken zu wählen sind.

Für den Zuschnitt/Größe eines Kommunalwahlbezirkes gilt es u. a., eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Kommunalwahlbezirken zu erreichen. Hier gilt eine gesetzliche Höchstabweichungsgrenze von +/- 25 Prozent des einzelnen Kommunalwahlbezirkes von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Kommunalwahlbezirke im Wahlgebiet (§ 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG NRW).

Dies hatte zur Folge, dass die Stadtbezirke Hombruch und Eving einen zusätzlichen Kommunalwahlbezirk erhalten haben und in Lütgendortmund und Huckarde jeweils innerhalb des Stadtbezirkes Änderungen in der Abgrenzung der Wahlbezirke erforderlich wurden. Für die beiden zusätzlichen Kommunalwahlbezirke der Stadtbezirke Hombruch und Eving haben im Gegenzug die Stadtbezirke Innenstadt-West und Innenstadt-Ost jeweils einen Kommunalwahlbezirk abgegeben, da eine Wahl in mehr als 41 Kommunalwahlbezirken für Dortmund nicht zulässig ist.

Für die Wahl der Bezirksvertretung ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk.

Das Stadtgebiet von Dortmund ist in folgende Stadtbezirke eingeteilt:

  • Innenstadt-Nord
  • Innenstadt-Ost
  • Innenstadt-West
  • Eving
  • Scharnhorst
  • Brackel
  • Aplerbeck
  • Hörde
  • Hombruch
  • Lütgendortmund
  • Huckarde
  • Mengede
Somit gibt es für die Wahl der Bezirksvertretungen 12 verschiedene Stimmzettel. Welchen Stimmzettel der Wahlberechtigte erhält, hängt davon ab, wo er in Dortmund gemeldet ist.

Wahltermin

Die nächste Kommunalwahl findet in 2014 statt.

Wahlrecht und Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl in Dortmund seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Landeswahlleitung.

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