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Oberbürgermeisterwahl - Wahlen - Lokalpolitik - Rathaus & Bürgerservice - Stadtportal dortmund.de

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Wahlen

Wahlschein

Oberbürgermeisterwahl

Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund

Gewählt wird der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter.

Er ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsvorganges der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen. Dabei obliegt ihm die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorgaben übertragen sind.

Unbeschadet der Entscheidungsbefugnisse des Rates ist der Oberbürgermeister der gesetzliche Vertreter der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

Ihm obliegt die Vertretung und die Repräsentation der Kommune nach Außen.

Der Oberbürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen unter Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Ferner entscheidet der Oberbürgermeister in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen übertragen worden sind.

Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz im Rat und im Haupt- und Finanzausschuss und hat ein Stimmrecht in beiden Gremien. Zu seinen Aufgaben gehört dabei die Festlegung der Tagesordnung und Leitung der Sitzungen. Der Oberbürgermeister besitzt ein Stimmrecht im Rat, sodass er an allen Entscheidungen des Rates mitwirken kann; es sei denn er ist laut Gemeindeordnung NW (GO NRW) ausgeschlossen.

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Das für die Wahl des Oberbürgermeisters geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsgrundlagen:

Die Wahl unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:

  • Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Kommunalwahl teilnehmen.
  • Unmittelbar: Die Kandidaten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt
  • Frei: Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine Stimme gibt
  • Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung
  • Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat

Wahlsystem

Wahl des Oberbürgermeisters

Für die Wahl des Oberbürgermeisters gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Eine Stichwahl findet nicht statt.

Wahlperiode

Der Oberbürgermeister wird seit der Kommunalwahl 2009 für die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Wahlgebiet

Für die Wahl des Oberbürgermeisters und die Wahl des Rates ist das Stadtgebiet Wahlgebiet. Für die Wahl des Oberbürgermeisters gibt es einen einheitlichen Stimmzettel.

Wahltermin

Die nächste Wahl des Oberbürgermeister findet 2015 statt.

Wahlrecht und Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl in Dortmund seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Landeswahlleitung.

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