Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Dortmund
Gewählt wird der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund.
Die grundsätzliche Aufgabe des Seniorenbeirates besteht darin, sich als legitimierte, politisch und konfessionell unanhängige Institution für die besonderen Interessen und Belange der älter werdenden und älteren Menschen im gesamten Stadtgebiet einzusetzen. Ziel seiner Arbeit ist es aber auch, das Miteinander von Jung und Alt in unserer Stadt zu verbessern und zu fördern, denn Themen des Alterns, des Älterwerdens und des Altseins in unserer Gesellschaft betreffen Jeden.
Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören u. a.:
Das für die Seniorenbeiratswahl geltende Recht ergibt sich aus der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund.
Die Wahl der Mitglieder unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:
Es wird ausschließlich per Briefwahl gewählt.
Der Seniorenbeirat besteht grundsätzlich aus 27 Mitgliedern, die als Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber in den 12 Stadtbezirken gewählt werden. Durch dieses Wahlverfahren ist sichergestellt, dass jeder der 12 Stadtbezirke im Seniorenbeirat vertreten werden kann.
Mit seiner Stimme entscheidet der Wähler, wer aus seinem Stadtbezirk in den Seniorenbeirat gewählt wird. Die Zahl kandidierenden Bewerberinnen und Bewerber ist je Stadtbezirk unterschiedlich.
Sie ist abhängig vom Anteil der im Stadtbezirk lebenden älteren Bevölkerung.
Wahlperiode
Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist der jeweilige Stadtbezirk. Demnach gibt es für die Seniorenbeiratswahl zwölf unterschiedliche Stimmzettel. Welchen Stimmzettel der Wahlberechtigte erhält, hängt davon ab, in welchem Stadtbezirk er gemeldet ist.
Wahltermin
Die nächste Wahl des Seniorenbeirates findet in 2015 statt.
Wahlrecht und Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner,
Wählbarkeit
Wählbar für die Seniorenbeiratswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, sowie alle ausländischen Bürger, die
Die Wahlberechtigten sind in dem Stadtbezirk, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wählbar, wenn sie weder dem Rat noch einer Bezirksvertretung angehören.
Weitergehende Informationen zu einer Kandidatur erhalten Sie bei den Bürgerdiensten – Abteilung Wahlen.