Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.
Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:
Sie sollten ihren ständigen Wohnsitz in Dortmund haben, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben.
Für Wahlvorstände werden vorab Schulungen durchgeführt, außerdem gibt es schriftliches Informationsmaterial.