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Wiederholungswahl 2012 - Wahlen - Lokalpolitik - Rathaus & Bürgerservice - Stadtportal dortmund.de

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Wahlen

Wahlschein

Wiederholungswahlen 2012

In seiner Sitzung am 10. Dezember 2009 hat der Rat der Stadt Dortmund die Kommunalwahlen vom 30. August 2009 für ungültig erklärt und Wiederholungswahlen angeordnet.

Bis zum Ablauf der Klagefrist gegen die o.g. Ratsbeschlüsse wurden gegen eine Wiederholungswahl des OB, des Rates und der Bezirksvertretungen Klagen eingereicht.

Die Klage gegen die Wiederholungswahl des OB wurde durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als unzulässig zurückgewiesen; die Klage gegen die Wahlwiederholung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel durch den Klageführer zurückgezogen. Die Wiederholung der Wahl des OB und der BV Brackel wurde am 09. Mai 2010 durchgeführt.

Der Klage gegen die Wiederholungswahl des Rates gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im März 2011 statt. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte die Stadt Dortmund Berufung ein. Dieser Berufung hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 15.12.2011 stattgegeben, so dass es bei dem Ratsbeschluss über die Wiederholung der Ratswahl verbleibt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde fristgerecht Beschwerde eingelegt. Diese wird im Folgenden geprüft. Wenn die Beschwerde abgewiesen wird, wird das Urteil rechtskräftig. In diesem Fall muss innerhalb von 4 Monaten neu gewählt werden. Der Wahltermin wird festgelegt, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen hinsichtlich der Klagen gegen die Wiederholung der Wahl der elf weiteren Bezirksvertretungen stehen noch aus.

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