Leerer weißer Atelierraum.

Kulturbüro

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): an_vision / unsplash

Förderung von Ateliers

Das Kulturbüro initiiert in einem neuen Programm eine dezentrale Atelierförderung, um möglichst umfangreich und unbürokratisch finanzielle Zuschüsse für Produktionsräume zu ermöglichen und so die bestmögliche Unterstützung aller Sparten anbieten zu können.

Atelier mit Tageslichtfenstern

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Devin Berko / unsplash

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Rahmen- und Arbeitsbedingungen für professionelle Künstler*innen in Dortmund, eine Stärkung des künstlerischen Nachwuchses sowie eine bedarfsorientierte und flexible Förderung, die Freiräume für das künstlerische Arbeiten ohne finanziellen Druck ermöglicht. Die Förderung richtet sich an alle professionellen Künstler*innen aller Sparten, die in Dortmund leben und in Ateliers arbeiten – unabhängig von Ausrichtung und Gründungsjahr der Arbeitsstätte – und kann sowohl von Einzelpersonen, als auch von Ateliergemeinschaften beantragt werden. Darüber hinaus soll das Programm auch die Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturstandorts Dortmund voranbringen und den Zuzug bzw. Atelierneugründungen von professionellen Künstler*innen begünstigen und anregen.

Atelierwand mit Bildern

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Laura Adai / unsplash

Förderverfahren

Die Prüfung zur Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen zur genannten Frist (Windhundverfahren) unter Berücksichtigung der vollständig eingereichten sowie formal korrekten Antragsunterlagen und Erfüllung der genannten Fördervoraussetzungen und Kriterien. Die Auswahl orientiert sich an den übergeordneten Zielen des Förderprogramms, d.h. nach dem Beitrag für die Stärkung professioneller Künstler*innen und des Nachwuchses sowie nach der Bedeutung für die Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturstandorts Dortmund. Orientierung zur Entscheidung der Fördermittelvergabe schafft außerdem

  • die Professionalität,
  • die künstlerische Qualität und
  • das Entwicklungspotenzial der Antragsteller*innen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bei Atelierneugründungen werden zum Zeitpunkt der Antragstellung die noch abzuschließenden Mietverträge berücksichtigt. So haben Förderinteressierte bei Neugründungen die Möglichkeit im selben Bewerbungsverfahren einen Antrag zu stellen und die entsprechend relevanten Unterlagen zu einer zweiten Frist (4 Wochen nach Antragsfrist) einzureichen. Sonderfälle wie Wohnateliers werden ebenfalls einbezogen und sind förderfähig (siehe Förderrichtlinien zur Atelierförderung).

Beantragt werden kann die Förderung für laufende Miet- und Nebenkosten in Höhe von bis zu maximal 250,00 € monatlich und wird gestaffelt nach Größe der Ateliers berechnet. Das Kulturbüro empfiehlt dabei einen Förderzeitraum von 12 Monaten pro genehmigtem Antrag. Dieser Zeitraum soll den Fördernehmer*innen ermöglichen ihr Atelier zu etablieren bzw. zu stabilisieren, um im besten Fall langfristig auch ohne Förderung existieren zu können.

Es können dabei ein Erst- und Folgeantrag berücksichtigt werden (max. 24 Monate). Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.

Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro zur Kenntnis gegeben.

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Eine Bewerbung zur Förderung eines Ateliers ist aktuell nicht möglich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen (Windhundverfahren), vorbehaltlich des vorhandenen Budgets.

Die Fristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

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Was wird gefördert?

Fördergegenstand/förderfähige Ausgaben:

  • Miet- und Nebenkostenzuschuss bis max. 250,00 €/pro Monat je nach Ateliergröße, die anhand einer Kopie des Mietvertrags zu belegen ist.

bis 30 qm² / max. 100,00 € (pro Monat)
ab 30 bis 70 qm² / max. 200,00 € (pro Monat)
ab 70 qm² / max. 250,00 € (pro Monat)

  • Bei Wohnateliers muss es sich um einen separaten Raum handeln, der von den übrigen Wohnräumen getrennt ist. Förderfähig sind nur die auf den als Atelier genutzten Raum entfallenden, anteiligen Kosten (Nachweis bspw. über Steuererklärung/ steuerliches Absetzen von Arbeitsräumen).
  • Förderzeitraum: max. 12 Monate (Empfehlung); der Förderzeitraum bezieht sich immer auf volle Monate.
  • Eine wiederholte Beantragung nach Ende des vorherigen Förderzeitraums ist zulässig, eine zweimal aufeinanderfolgende Antragstellung ist möglich (24 Monate).
  • Der Miet- und Nebenkostenzuschuss wird ab sechs Monaten Förderzeitraum quartalsweise ausgezahlt, sofern der Mietvertrag für den gesamten Förderzeitraum Bestand hat. Rückwirkende/Ausstehende Miet- und Nebenkosten sind nicht förderfähig.
  • Die Verwendung der Fördermittel ist zweckgebunden für Miet- und Nebenkosten. Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, Änderungen in Bezug auf die bezuschussten Räumlichkeiten im Förderzeitraum unverzüglich mitzuteilen (z.B. Aus-/Umzug oder Mieterhöhung).

Förderrichtlinien [pdf, 242 kB]

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Professionelle Einzelkünstler*innen/Nachwuchskünstler*innen** aller Sparten***, die in
    • Einzelateliers
    • Wohnateliers
    • Ateliergemeinschaften künstlerisch arbeiten
    • oder eine Atelierneugründung aktiv verfolgen.
  • Das zu fördernde Atelier muss sich im Stadtgebiet von Dortmund befinden.
  • Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der Künstler*innen befindet sich in Dortmund.

** Nachwuchskünstler*innen befinden sich im Professionalisierungsprozess, absolvieren zur Zeit der Antragstellung ihren Hochschulabschluss, sind in Ausbildung oder der Abschluss liegt nicht länger als 24 Monate zurück. Erste Ausstellungen, Werkschauen und/oder Residenzen, Stipendien sowie ein aussagekräftiges Portfolio weisen den bisherigen künstlerischen Werdegang nach.

*** und interdisziplinär arbeitende Künstler*innen, die in mehr als einer Sparte tätig sind. Proberäume für Musiker*innen und reine Ausstellungsräume sind nicht förderfähig.

Ateliers, die sich in Kulturzentren befinden, die bereits städtische Förderungen über das Kulturbüro erhalten, sind nicht antragsberechtigt!

Förderrichtlinien [pdf, 242 kB]

Wie wird gefördert?

Über ein Antragsformular [pdf, 787 kB] erfolgt die Bewerbung für den Miet- und Nebenkostenzuschuss ab dem oben angegebenen Termin.

Die Förderentscheidung erfolgt durch das Kulturbüro der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der vollständig eingereichten sowie formal korrekten Antragsunterlagen und Erfüllung der genannten Fördervoraussetzungen und Kriterien.

Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen (Windhundverfahren). Der Start des Programms als auch die Information bei ausgeschöpften Förderbudget werden auf der Webseite des Kulturbüros veröffentlicht. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

HINWEIS: Bewerber*innen, die eine Atelierneugründung verfolgen, haben die Möglichkeit einen Antrag im gleichen Verfahren zu stellen und den noch ausstehenden Mietvertrag im Rahmen einer späteren Frist – 4 Wochen nach Antragsfrist – einzureichen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular [pdf, 787 kB] , unter Berücksichtigung der folgenden Angaben:

  • Angabe Ateliergröße und -art,
  • Angabe des Förderzeitraums,
  • Angabe der Höhe des Miet- oder Nebenkostenzuschusses.
  • Bei Ateliergemeinschaften: Namentliche Angabe und Unterschrift der an der Ateliernutzung beteiligten Personen. Je Ateliergemeinschaft ist nur ein Antrag zulässig.

Anlagen:

  • Bestehende Ateliers: Kopie des Mietvertrags als Nachweis über die Höhe des beantragten Miet-oder Nebenkostenzuschusses (Mietvertrag ist mindestens bis Ende der Förderzeit gültig).
  • Neugründung von Ateliers: Letter of Intent des*der Vermieter*in bei in Aussicht stehenden Mietverhältnissen als Nachweis über die Höhe des beantragten Miet- oder Nebenkostenzuschusses (Absichtserklärung ist mindestens bis Ende der Förderzeit gültig).
  • Nachgewiesene Tätigkeit als professionelle*r Künstler*in/Kulturschaffende*r:
Eine/r der genannten Nachweise/Bescheinigungen ist ausreichend.

Nachweise können sein:
  • Bescheinigung über abgeschlossenen Ausbildungsweg als Künstler*in/Kulturschaffende*r mit dem Ziel der Berufsausübung im künstlerisch-inhaltlichen oder künstlerisch-vermittelnden Bereich.

oder Nachweis über

  • die Mitgliedschaft in KSK / VG Bild-Kunst
  • oder erhaltene Förderungen für künstlerische Projekte
  • oder eine mehrjährige Ausstellungs- bzw. Auftrittstätigkeit
  • oder die Zugehörigkeit entsprechender Berufsverbände
  • oder die Zugehörigkeit eines professionellen künstlerischen Kollektivs
  • oder regelmäßige Verkäufe der eigenen Kunstwerke.

Bei einem Folgeantrag (anschließend an den Erstantrag):
  • Antragsformular
  • Kopie des bestehenden Mietvertrags als Nachweis über die Höhe des beantragten Miet- oder Nebenkostenzuschusses (Mietvertrag ist mindestens bis Ende der Förderzeit gültig), sofern sich Änderungen im Mietvertrag zum Vorjahr ergeben haben, ist dies durch Erläuterung zu ergänzen.

Es handelt sich nur dann um einen Folgeantrag, wenn sich dieser direkt an den Erstantrag anschließt. Wird ein Folgeantrag erst mit zeitlichem Abstand an den Erstantrag gestellt, ist dies nur mit der erneuten Einreichung der oben genannten Anlagen möglich.

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Bitte verwenden Sie das zur Verfügung stehende Antragsformular [pdf, 787 kB] . Das Formular kann am PC ausgefüllt werden.

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte beachten: Bei Ateliergemeinschaften sind die Unterschriften aller Beteiligten erforderlich!
Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an

soschmidt@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Sophie Schmidt
Kampstr. 6
44137 Dortmund

Wichtige Hinweise für den Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis: Es gilt der Kontobeleg als Nachweis für den Geldausgang bei Miet- und/oder Nebenkostenzahlungen.

Hinweis

Das Förderbudget für die Förderung von Ateliers im Jahr 2023 ist ausgeschöpft!

Kontakt

Stadt Dortmund - KulturbüroSophie SchmidtReferentin

44137 Dortmund
Bildende Kunst und Großförderungen