Förderung der Bildenden Kunst
Das Kulturbüro unterstützt mit seinem Förderprogramm Bildende Kunst die Realisierung von spannenden und kreativen Kooperations- und Ausstellungsprojekten von und mit professionellen Künstler*innen in Dortmund.
Die Förderbereiche
Das Förderprogramm Bildende Kunst umfasst zwei zentrale Förderbereiche.Die Projektförderung konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von künstlerischen Kooperationsprojekten in Dortmund.
Bei der Produktionskostenpauschale für Dortmunder Produzentengalerien steht die Zahlung einer Aufwandspauschale für die ausstellenden Künstler*innen im Fokus sowie eine finanzielle Unterstützung der Produzentengalerien bei der Realisierung von selbst kuratierten und durchgeführten Ausstellungen von und mit Dortmunder Künstler*innen.
Das Förderverfahren
Nach fristgerechtem Eingang der vollständigen und formal korrekten Antragsunterlagen unter Erfüllung der Fördervoraussetzungen und Kriterien wird in einer Sitzung des Dortmunder Kunstbeirats über die Vergabe der Fördermittel entschieden.
Der Beirat wird für die Dauer von drei Jahren gewählt und besteht aus einem Beiratskoordinator, Galerist*innen, Vertreter*innen der freien Kunstszene, des Künstlerhauses sowie zweier Kunstverbände.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird im Rahmen der jährlichen Förderliste über die einzelnen Förderungen Bericht erstattet.
Dortmunder Kunstbeirat
Vorsitzender des Dortmunder Kunstbeirats: Dr. Rudolf Preuss, Kunstwissenschaftler
- Brigitte Bailer, freischaffende Künstlerin, Vertreterin des BBK Westfalen e. V.
- Rosa Fehr van Ilten, Galeristin
- Nicole Gördes, freischaffende Künstlerin
- Andrea Heber, Galeristin
- Silvia Liebig, freischaffende Künstlerin
- Elmar Mauch, freischaffender Bildforscher und Künstler
- Günter Rückert, freischaffender Künstler, Vertreter des BBK Ruhrgebiet e. V.
- Sophie Schmidt, Referentin für Förderung Bildende Kunst, Kulturbüro Stadt Dortmund
- Dr. Peter Schmieder, Kunsthistoriker, Geschäftsführer Künstlerhaus Dortmund
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Anträge sind ab sofort bis zum 29.03.2023 möglich!
Die Antragsfrist für künstlerische Projekte und Ausstellungen von Produzentengalerien mit Umsetzung im Folgejahr liegt im Herbst.
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Was wird gefördert?
Fördervoraussetzungen: Künstlerische Kooperationsprojekte
Gefördert werden Projekte, die von mindestens drei Kooperationspartner*innen gemeinsam geplant werden und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Von den drei Kooperationspartner*innen muss mindestens ein*e Bildender Künstler*in sein
- Zusammenarbeit mit Kunst-/Kulturschaffenden anderer Disziplinen und Vereinen möglich
- Nachweis über künstlerische Professionalität der Projektpartner*innen (mind. ein Nachweis muss erfüllt werden), siehe Förderrichtlinien [pdf, 502 kB]
- Projektkriterien:
- Definierung eines gemeinsamen Projektziels sowie dessen Umsetzung
- Klare Projektstruktur (z.B. Recherchephase, künstlerische Auseinandersetzung, Präsentation) und Zeitplanung ist erkennbar.
- Das Projekt ist nach Durchführung abgeschlossen und wird der Öffentlichkeit in geeigneter Form präsentiert (z.B. als Ausstellung, Führung, digitale Präsentation)
Fördervoraussetzungen: Dortmunder Produzentengalerien
Gefördert wird in Form von Aufwandspauschalen für die von Produzentengalerien kuratierten und durchgeführten Ausstellungen.
Die Höhe der Aufwandspauschale beträgt pro Ausstellung maximal:
- 1.000,00 € (Einzelausstellung)
- 500,00 € pro Person Kleingruppenausstellung (3‐9 Künstler*innen)
- 250,00 € pro Person Gruppenausstellung (10‐ 20 Künstler*innen)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien [pdf, 502 kB] .
Wer wird gefördert?
Kooperationsprojekte:
Antragsberechtigt sind:
- professionelle Künstlern*innen und Künstlerzusammenschlüsse/ -Kollektive, die in Dortmund ansässig sind (oder in der Dortmunder Kunst-Szene seit mind. fünf Jahren regelmäßig aktiv sind)
- Dortmunder Kulturschaffende, Vereine, Verbände, Institutionen o.ä. im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Bildenden Künstler*innen.
Antragsberechtigt sind Dortmunder Produzentengalerien, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Eine Produzentengalerie ist ein Ausstellungsort:
- der von Künstler*innen betrieben wird.
- der ohne private Gewinnerzielung betrieben wird (nach Abzug der Unkosten sind erzielte Einnahmen an die ausstellenden Künstler*innen zu verteilen).
- der sich primär und regelmäßig auf die Förderung lokaler und regionaler Künstler*innen konzentriert und Ausstellungsverträge mit den Künstler*innen abschließt.
- der seit mindestens drei Jahren eine kontinuierliche professionelle Ausstellungspraxis betreibt (Ausnahme: neu gegründete Produzentengalerien können nach Beratung durch die*den Beiratsvorsitzende*n ebenfalls Anträge stellen).
- der eine Mindestgröße von ca. 20 laufenden Metern Wandfläche, Höhe ca. drei Meter nachweisen kann.
- der zu regelmäßigen Öffnungszeiten an mindestens drei Wochentagen öffentlich zugänglich ist.
- der i.d.R. Ausstellungen von mind. vier Wochen präsentiert.
- der eine regelmäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreibt.
Achtung: Mindestens 50% der ausstellenden Künstler*innen müssen externe Künstler*innen sein und dürfen somit nicht als Mitglied zur antragstellenden Produzentengalerie gehören.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien [pdf, 502 kB] .
Wie wird gefördert?
Der Dortmunder Kunstbeirat entscheidet zweimal jährlich in einer dafür angesetzten Sitzung über:
- Anträge für Kooperationsprojekte im Bereich der Bildenden Kunst
- Anträge von Produzentengalerien für Produktionskostenpauschalen
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird im Rahmen der jährlichen Förderliste Bericht erstattet.
Einzureichen sind bei Anträgen für Kooperationsprojekte im Bereich der Bildenden Kunst:
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Ein ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan [xlsx, 48 kB]
- Der Nachweis eines Eigenanteils ist wünschenswert, aber nicht erforderlich.
- Nachweis über künstlerische Professionalität der Projektpartner*innen.
- Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie aller maßgeblich Beteiligten
- Von Kollektiven, Vereinen etc. eine Beschreibung der Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele etc. und Link zur Homepage.
Einzureichen sind bei Anträgen von Produzentengalerien für Produktionskostenpauschalen:
- ausgefülltes Antragsformular
- ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan [xlsx, 48 kB]
- Der Nachweis eines Eigenanteils ist wünschenswert, aber nicht erforderlich.
- Kurzvorstellung im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien für eine Produzentengalerie
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien [pdf, 502 kB] .
Wie werden Bewerbungen eingereicht?
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.
Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformblatt (siehe oben) auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen. (insgesamt max. 2 MB)
Einreichungen sind ausschließlich per Mail einzureichen an
Kontakt
Stadt Dortmund - KulturbüroSophie Schmidt, Referentin
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Info
Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich auch gerne an Dr. Rudolf Preuss, Vorsitzenden des Dortmunder Kunstbeirats, wenden.
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