Informationen in Einfacher Sprache
Viele Bereiche in Kunst und Kultur haben schon länger ein eigenes Programm für Förderung beim Kulturbüro. Der Bereich Filmkultur hat im Jahr 2022 eine eigene Förderung bekommen.
Welche Ziele hat die Förderung?
Die Förderung soll das langfristig für gute Filmprojekte in Dortmund sorgen. Es soll zudem neue Filmschaffende mit neuen Ideen unterstützen.
Die Förderung soll auch den kleinen Kinos in Dortmund helfen, damit diese weiterbestehen können.
Welche Fristen gibt es?
Man kann jedes Jahr einen Antrag auf die Förderung stellen. Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?".
Aktuelle Fristen können Sie auch durch unseren Newsletter erfahren. Hier können Sie sich für den Newsletter anmelden.
Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Das heißt: Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben.
Wie hoch ist die Förderung?
Der maximale Förderbetrag für ein Projekt ist 2.500 Euro.
Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?
Das Kulturbüro prüft bei allen Anträgen, ob sie korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Die schnellsten Anträge werden zuerst geprüft und können so am schnellsten die Förderung bekommen (Windhundverfahren). Für die Förderung gibt es ein bestimmtes Budget. Wenn das Budget ausgegeben ist, werden keine weiteren Anträge berücksichtigt. Das erfahren Sie dann an dieser Stelle.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von der Stadt Dortmund bekommt eine Übersicht zu den geförderten Ateliers.
Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.
Welche Bedingungen gibt es für die Förderung?
- Das Projekt muss einen klaren Bezug zu Dortmund haben oder von Dortmunder Filmschaffenden ausgehen.
- Das Projekt muss von besonderer Bedeutung für die Dortmunder Filmkultur sein.
- Das Projekt muss die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Filmschaffenden aus Dortmund fördern.
Welche Projekte bekommen keine Förderung?
- Projekte im Rahmen von Werbekampagnen,
- ausschließlich pädagogische oder therapeutische Projekte,
- Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppe erniedrigend darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen,
- gewaltverherrlichende Inhalte,
- rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.
Welche Projekte können die Förderung bekommen?
- Filmfestivals und Filmreihen, Fachveranstaltungen, Gesprächsformate, die viele Menschen in Dortmund erreichen.
- überregionale Kooperationen, netzwerkbildende Vorhaben im Bereich der Filmkultur und Kinokultur
- Abspielformate und Screenings von Abschlussfilmen von Studienabsolvent*innen
- Modellprojekte und Pilotprojekte:
Hier gibt es keine enge Vorgaben, damit es viele neue Ansätze geben kann.
Die Abspielformate und Screenings sollen am besten in Dortmunder Programmkinos stattfinden.
Projekte mit mehreren Kooperationspartner*innen werden befürwortet.
Was kann man mit der Förderung bezahlen?
- Material- und Sachkosten, zum Beispiel für Raummieten und Öffentlichkeitsarbeit,
- Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende, Reisekosten,
- Leihgebühren für Medien und Technik.
Drittmittel
Geben Sie an, wenn für das Projekt bereits Kosten übernommen werden, zum Beispiel durch andere Fördergelder.
Eigenanteil
Sie müssen keinen Eigenanteil erbringen.
Was kann man nicht von der Förderung bezahlen?
- reine Kosten für Filmproduktion,
- Kauf von Technik,
- Kosten für Renovierung oder Umbau von Kinos.
Wer kann die Förderung bekommen?
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die in Dortmund leben und arbeiten.
- Ausnahme bei Projektbeteiligten aus mehreren Städten: Dann muss das Vorhaben maßgeblich in Dortmund stattfinden oder Dortmunder Künstler*innen einbeziehen.
- Personen mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Film, audio-visuelle Medien(-technik), Kamera- und Schnitttechnik, Sounddesign und Filmtonmischung. Es zählen auch Abschlüsse von staatlich anerkannten Privatschulen, die akademische Grade vergeben dürfen.
- Vereine, Verbände, Kollektive.
- Einzelkünstler*innen aus dem Bereich Film oder Visuelle Künste.
- Betreiber*innen von Programmkinos, die vorwiegend Filme außerhalb des Mainstreams zeigen.
Wie müssen Sie die Antrag einreichen?
- Laden Sie das
Antragsformular [pdf, 1,3 MB]
herunter.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag zusammen.
Dazu gehören:
- ausführliche Projektbeschreibung mit einem Zeitplan,
- aussagekräftiger, ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Sie müssen dafür diese
Vorlage [xlsx, 48 kB]
nutzen.
- Angaben und Lebensläufe von den Projektbeteiligten.
- Falls vorhanden: Kooperationsvereinbarungen oder Absichtserklärungen von Programmkinos, zum Beispiel bei Screenings.
Wichtig:
Soll Ihr Projekt schon starten, bevor es ein Zusage auf die Förderung gibt?
Dann kreuzen Sie im Antrag einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn an.
Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Annika Schmermbeck (Kontakt siehe unten).
Förderung der Filmkultur
Das Kulturbüro Dortmund fördert Kunst- und Kulturschaffende in umfangreichen Förderprogrammen in den Bereichen der Darstellenden und Bildenden Künste, Literatur sowie in der Musik. Nun startet die Idee einer Filmkulturförderung erstmals in 2022 mit einem ersten Schritt.
Projektförderung im Bereich Filmkultur
Um langfristige Prozesse und eine weiterführende Fortentwicklung einer branchenspezifischen Förderung zu aktivieren ist es von Bedeutung, weiterhin im Dialog mit den Akteur*innen und Netzwerken im Bereich der Filmkultur zu bleiben. Ziel ist es mittels Kleinstförderungen in Höhe von max. 2.500,00 € pro Projekt Impulse zu setzen und vor allem auf aktuelle Bedarfe direkt einzugehen. Gefördert werden vernetzende Projekte, Vorhaben zur künstlerischen Weiterentwicklung von professionellen Filmschaffenden und experimentelle Abspielformate zur Vermittlung. Letzteres soll allem voran auch in den geschwächten lokalen Programmkinos stattfinden, diese stärken und damit deren Erhalt unterstützen. Um eine zügige Abwicklung der Mittelvergabe zu gewährleisten, prüft und entscheidet das Kulturbüro unter Berücksichtigung der vollständig eingereichten sowie formal korrekten Antragsunterlagen und Erfüllung der genannten Kriterien über die eingereichten Anträge. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Der Start des Programms als auch die Information bei ausgeschöpften Förderbudget werden auf der Webseite des Kulturbüros veröffentlicht. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.
Ziel ist es, das Förderprogramm für die Filmkultur so zu etablieren und zu gestalten, dass Strukturen langfristig gestärkt und mit Blick auf den Nachwuchs innovative Konzepte unterstützt werden.
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich.
Die Fristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Verwendung der Mittel (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund) ist für die Umsetzung im selben Jahr vorgesehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich.
Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Der Start des Programms als auch die Information bei ausgeschöpften Förderbudget werden auf der Webseite des Kulturbüros veröffentlicht.
Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.
Was wird gefördert?
Für eine Antragstellung setzt das Kulturbüro Dortmund voraus, dass das Vorhaben
- einen klaren Bezug zu Dortmund aufweist bzw. ausgehend von Dortmund vernetzend in die Region und/oder deutschlandweit wirkt.
- von gesamtheitlicher Bedeutung für die lokale Filmkultur ist.
- die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Filmschaffenden aus Dortmund fördert.
Von der Unterstützung ausgeschlossen werden Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen von Werbekampagnen, Inhalte mit ausschließlich pädagogischer oder therapeutischer Wirkungsabsicht, Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen, gewaltverherrlichende Inhalte sowie rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.
Gefördert werden:
- Die Umsetzung von Filmfestivals und -reihen sowie Fachveranstaltungen, Diskursformate in Dortmund, die eine breite Öffentlichkeit erreichen.
- Überregionale Kooperationen, netzwerkbildende Vorhaben im Bereich der Film-/Kinokultur
- Abspielformate/Screenings von Abschlussfilmen antragsberechtiger Studienabsolvent*innen (siehe „Wer wird gefördert?“)
- Projekte mit Modellcharakter und Pilotprojekte: Erproben von neuen Technologien der Filmvermittlung oder Präsentation wie bspw. immersive Praktiken, Online- bzw. digitale Formate (Um hier möglichst viele innovative Ansätze anzuregen ist der inhaltliche Rahmen hierbei recht weit gefasst.)
Förderfähige Ausgaben:
Das Förderprogramm „Filmkultur“ ermöglicht Kleinstförderbeträge in Höhe von max. 2.500,00 € pro Antrag.
- Material- und Sachkosten wie Raummieten, Öffentlichkeitsarbeit, weitere Sachkosten
- Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende, Reisekosten
- Leihgebühren für Medien und Technik
- Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.
- Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben; Ausnahme bei städteübergreifenden Netzwerken: Vorhaben muss maßgeblich in Dortmund stattfinden und/oder Dortmunder Künstler*innen miteinbeziehen.
- Studienabsolvent*innen von Hochschulen, Universitäten oder Akademien (auch: staatlich anerkannte Privatschulen, die zur Vergabe eines akademischen Grades berechtigt sind.) mit entsprechenden Studienrichtungen Film, audio-visuelle Medien(-technik), Kamera-/Schnitttechnik, Sounddesign & Filmtonmischung u.Ä.
- Vereine, Verbände, Kollektive
- Einzelkünstler*innen im Bereich Film / Visuelle Künste
- Betreiber*innen von Programm- bzw. Filmkunstkinos, die vorwiegend Filme außerhalb des Mainstreams zeigen.
Wie werden Anträge eingereicht?
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.
Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular [pdf, 1,3 MB] auszufüllen, zu unterschreiben und ein aussagekräftiger Ausgaben- und Finanzierungsplan [xlsx, 48 kB] einzureichen. Darüber hinaus sind ggf. eine ausführliche Projektbeschreibung bzw. ein Konzept, Lebensläufe der Projektbeteiligten, etwaige Kooperationsvereinbarungen oder entsprechende Absichtserklärungen von Programmkinos (bspw. bei Screenings) beizufügen.
Readspeaker