Förderung der Filmkultur
Das Kulturbüro Dortmund fördert Kunst- und Kulturschaffende in umfangreichen Förderprogrammen in den Bereichen der Darstellenden und Bildenden Künste, Literatur sowie in der Musik. Nun startet die Idee einer Filmkulturförderung erstmals in 2022 mit einem ersten Schritt.
Projektförderung im Bereich Filmkultur
Um langfristige Prozesse und eine weiterführende Fortentwicklung einer branchenspezifischen Förderung zu aktivieren ist es von Bedeutung, weiterhin im Dialog mit den Akteur*innen und Netzwerken im Bereich der Filmkultur zu bleiben. Ziel ist es mittels Kleinstförderungen in Höhe von max. 2.500,00 € pro Projekt Impulse zu setzen und vor allem auf aktuelle Bedarfe direkt einzugehen. Gefördert werden vernetzende Projekte, Vorhaben zur künstlerischen Weiterentwicklung von professionellen Filmschaffenden und experimentelle Abspielformate zur Vermittlung. Letzteres soll allem voran auch in den geschwächten lokalen Programmkinos stattfinden, diese stärken und damit deren Erhalt unterstützen. Um eine zügige Abwicklung der Mittelvergabe zu gewährleisten, prüft und entscheidet das Kulturbüro unter Berücksichtigung der vollständig eingereichten sowie formal korrekten Antragsunterlagen und Erfüllung der genannten Kriterien über die eingereichten Anträge. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Der Start des Programms als auch die Information bei ausgeschöpften Förderbudget werden auf der Webseite des Kulturbüros veröffentlicht. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.
Ziel ist es, das Förderprogramm für die Filmkultur so zu etablieren und zu gestalten, dass Strukturen langfristig gestärkt und mit Blick auf den Nachwuchs innovative Konzepte unterstützt werden.
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragstellung ist ab dem 6.02.2023 möglich (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund), für die Umsetzung im selben Jahr. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich.
Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Der Start des Programms als auch die Information bei ausgeschöpften Förderbudget werden auf der Webseite des Kulturbüros veröffentlicht.
Die Fristen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
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Was wird gefördert?
Für eine Antragstellung setzt das Kulturbüro Dortmund voraus, dass das Vorhaben
- einen klaren Bezug zu Dortmund aufweist bzw. ausgehend von Dortmund vernetzend in die Region und/oder deutschlandweit wirkt.
- von gesamtheitlicher Bedeutung für die lokale Filmkultur ist.
- die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Filmschaffenden aus Dortmund fördert.
Von der Unterstützung ausgeschlossen werden Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen von Werbekampagnen, Inhalte mit ausschließlich pädagogischer oder therapeutischer Wirkungsabsicht, Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen, gewaltverherrlichende Inhalte sowie rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.
Gefördert werden:
- Die Umsetzung von Filmfestivals und -reihen sowie Fachveranstaltungen, Diskursformate in Dortmund, die eine breite Öffentlichkeit erreichen.
- Überregionale Kooperationen, netzwerkbildende Vorhaben im Bereich der Film-/Kinokultur
- Abspielformate/Screenings von Abschlussfilmen antragsberechtiger Studienabsolvent*innen (siehe „Wer wird gefördert?“)
- Projekte mit Modellcharakter und Pilotprojekte: Erproben von neuen Technologien der Filmvermittlung oder Präsentation wie bspw. immersive Praktiken, Online- bzw. digitale Formate (Um hier möglichst viele innovative Ansätze anzuregen ist der inhaltliche Rahmen hierbei recht weit gefasst.)
Förderfähige Ausgaben:
Das Förderprogramm „Filmkultur“ ermöglicht Kleinstförderbeträge in Höhe von max. 2.500,00 € pro Antrag.
- Material- und Sachkosten wie Raummieten, Öffentlichkeitsarbeit, weitere Sachkosten
- Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende, Reisekosten
- Leihgebühren für Medien und Technik
- Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.
- Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben; Ausnahme bei städteübergreifenden Netzwerken: Vorhaben muss maßgeblich in Dortmund stattfinden und/oder Dortmunder Künstler*innen miteinbeziehen.
- Studienabsolvent*innen von Hochschulen, Universitäten oder Akademien (auch: staatlich anerkannte Privatschulen, die zur Vergabe eines akademischen Grades berechtigt sind.) mit entsprechenden Studienrichtungen Film, audio-visuelle Medien(-technik), Kamera-/Schnitttechnik, Sounddesign & Filmtonmischung u.Ä.
- Vereine, Verbände, Kollektive
- Einzelkünstler*innen im Bereich Film / Visuelle Künste
- Betreiber*innen von Programm- bzw. Filmkunstkinos, die vorwiegend Filme außerhalb des Mainstreams zeigen.
Wie werden Anträge eingereicht?
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.
Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular [pdf, 1,3 MB] auszufüllen, zu unterschreiben und ein aussagekräftiger Ausgaben- und Finanzierungsplan [xlsx, 48 kB] einzureichen. Darüber hinaus sind ggf. eine ausführliche Projektbeschreibung bzw. ein Konzept, Lebensläufe der Projektbeteiligten, etwaige Kooperationsvereinbarungen oder entsprechende Absichtserklärungen von Programmkinos (bspw. bei Screenings) beizufügen.
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