Personen zwischen großen, beleuchteten Kugeln

Kulturbüro

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Note Thanun / unsplash

KUNST.TRANSFER – Projektförderung: Förderung von freien Kooperations- & Kulturprojekten

Ziel der Förderung von Kooperations- & Kulturprojekten im Rahmen der Städtepartnerschaften ist es, in etablierte Strukturen nachhaltig zu investieren und den Fokus dabei auf netzwerkbildende und partizipative Formate zu legen.

Personen auf einer Veranstaltung mit Fahnen zur Deko

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Rob Csaszar on unsplash

Projektförderung

Der zweite Programmbereich beinhaltet die Förderung von „Freien Kooperations- & Kulturprojekten" im städtepartnerschaftlichen Kontext.

Das bereits etablierte Förderprogramm wurde angesichts einer ganzheitlichen Förderstrategie in seinem Verfahren angepasst und modernisiert. Das Setzen von Antragsfristen erhöht bei vielen Antragsteller*innen die Planbarkeit ihrer Projekte und sichert somit das Realisieren ihrer Vorhaben.

Nach Ablauf der Antragsfristen werden die eingegangenen Anträge formal geprüft. Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt werden die Konzepte anhand der im Rahmen des Bewerbungsprozesses veröffentlichen inhaltlichen und fachlichen Förderkriterien bewertet. Auf dieser Grundlage trifft das Kulturbüro eine Förderentscheidung. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.
Wir bitten die Antragsfristen zu berücksichtigen.

Hier geht es zur englischen Seite.

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Eine Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich.

Die Antragsfrist wird an dieser veröffentlicht, vorbehaltlich der zu Verfügung stehenden Mittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich.

Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Was wird gefördert?

Fördervoraussetzungen:

  • Es werden Vorhaben im Sinne des kulturellen Austauschs sowohl in Dortmund als auch vor Ort in den Partnerstädten unterstützt.
  • Das Projekt soll nach Durchführung abgeschlossen sein und als Format einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Erforderlich ist eine Kooperation mit Künstler*innen/ Kulturschaffenden/ Institutionen aus einer der Partnerstädte der Stadt Dortmund.

Förderfähige Ausgaben:

  • Förderung von Personalkosten, Produktions-(neben-) und Sachkosten sowie Reisekosten (zur Orientierung s. Förderrichtlinien: Reisekostenpauschalen je Partnerstadt)
  • Förderung einer gezielten und nachhaltigen Öffentlichkeitsarbeit
  • Eine Unterkunft sollte im Rahmen der Zusammenarbeit von dem jeweiligen Gastgeber, wenn möglich, gestellt werden.
  • Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
  • Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinien [pdf, 203 kB]

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben.
  • Künstler*innen aller Sparten (s. unten) und interdisziplinär** arbeitend.
  • Einzelkünstler*innen, Vereine, Verbände, Kollektive.

Darstellende Künste
Tanz, Theater, Aktions-/Konzeptkunst, Performance-Art

Digitale Künste, Neue/Interaktive Medien
Immersive Art, Video Art, Design, (elektronische) Musik, Sound Design, Szenographie, Virtuelle (Raum-) Skulpturen, Interaktive Installationen

Urban Art
HipHop-Kultur, Street-Art, Clubkultur, Interventionen im öffentlichen Raum

Literatur

Musik, Komposition

Kunst am Bau, Kunst im Stadtraum, Architektur

Bildende Künste
Malerei, Fotografie, Bildhauerei, Zeichnung/Grafik, Fotografie

**Interdisziplinär arbeitende Künstler*innen sind in mehr als einer Sparte tätig.

Wie wird gefördert?

Es handelt sich um eine Projektförderung. Bitte verwenden Sie die Vorlagen für die Antragstellung, die das Kulturbüro als Download zur Verfügung stellt.

Einzureichen sind:

Das Antragsformular:

  • Inhaltliche Darstellung des Projektvorhabens und des Abschlussformats unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien.
  • Angaben zur Relevanz hinsichtlich der Bildung nachhaltiger Strukturen und zur Aktualität des Projekts im künstlerischen, kulturellen und internationalen Kontext.
  • Darstellung der Kooperationspartner*innen aus der jeweiligen Partnerstadt.
  • Skizze eines Zeitplans

Antragsformular [pdf, 1,7 MB]

Ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan für eine Projektförderung:

  • Produktions-(neben)-und Sachkosten, Reisekosten, Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende, Leihgebühren für Medien und Technik, Raummieten, Öffentlichkeitsarbeit, weitere Sachkosten.
  • Angabe von weiteren Drittmitteln, falls diese geplant oder bereits eingeworben sind.
  • Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Ausgaben- und Finanzierungsplan [xlsx, 48 kB]

Anlagen:

  • Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie aller maßgeblich Beteiligten; bei Kollektiven, Vereinen etc. eine Beschreibung der Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele etc. – Link zur Homepage, statt umfangreiche Kataloge.
  • Letter of Intent oder schriftl. Bestätigungsmail des*der Künstler*in aus der Partnerstadt

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinien [pdf, 203 kB]

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformblatt (s. oben) auszufüllen, zu unterschreiben und ein aussagekräftiger Ausgaben- und Finanzierungsplan (s. oben) einzureichen. Darüber hinaus sind ggf. eine ausführliche Projektbeschreibung bzw. ein Konzept, etwaige Kooperationsvereinbarungen oder entsprechende Absichtserklärungen beizufügen.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an

aschmermbeck@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund

Kontakt

Stadt Dortmund - KulturbüroAnnika SchmermbeckReferentin

44137 Dortmund
Internationale und interdisziplinäre Projekte