KUNST.TRANSFER – Werkförderung: individuelle Förderung für professionelle Künstler*innen
Die Zielsetzung ist eine besondere, individuelle und auf die Bedürfnisse einer fachlichen und professionellen Weiterentwicklung eingehende Werkförderung mit Arbeitsaufenthalt in den Partnerstädten der Stadt Dortmund. Gefördert wird die Zusammenarbeit mit Künstler*innen und Kooperationspartner*innen in den Partnerstädten.
Der neu konzipierte Förderbereich soll eine bisher noch nicht erreichte Zielgruppe von Dortmunder Kulturschaffenden und Künstler*innen erschließen und das Erproben origineller Herangehensweisen und kollaborativer Prozesse begünstigen. So wirkt das Förderprogramm auch wie ein Qualifizierungsprogramm für Nachwuchskünstler*innen und junge Kulturschaffende aus Dortmund, deren Kontakte und Netzwerke erst im Aufbau sind. Künstler*innen und Kulturschaffende sowohl der Stadt Dortmund als auch aus den Partnerstädten sollen dabei voneinander profitieren.
Werkförderung
Das Kulturbüro sorgt mit dem Förderprogramm dafür, dass sich zum einen eine neue interdisziplinäre Zielgruppe von Künstler*innen durch das Angebot angesprochen fühlt und zum anderen, dass die Förderung den Programmteilnehmer*innen die bestmögliche Unterstützung für das Realisieren ihrer Vorhaben anbietet. Der Anspruch ist hierbei einen offenen Bewerbungsprozess zu kommunizieren, die Fördermodalitäten niederschwellig zu halten und eine angemessene Honorierung der künstlerischen Arbeit abzusichern.
Das beantragte Vorhaben kann sich prozess- oder ergebnisorientiert gestalten, d.h. der Fokus der Förderung kann auf dem Werk selbst liegen, eine neue Schaffensphase unterstützen, (Ko-) Produktionen oder eine künstlerische/interdisziplinäre Forschung sowie die Erstellung von Modellen oder Prototypen anregen. Vorhaben sollen innovativ und von hoher künstlerischer Qualität bzw. Originalität sein; ein interdisziplinärer Ansatz wird dabei begrüßt.
Die international beteiligten Projektpartner*innen agieren gleichberechtigt. Es findet eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe statt. Sowohl der*die Künstler*in aus Dortmund als auch der*die Kooperationspartner*in der jeweiligen Partnerstadt erhalten ein Honorar. Die Wahl des*der Kooperationspartner*in soll ausgehend von der eigenen Professionalität von den Bewerber*innen selbst getroffen werden.
Die Entscheidung über eine Fördermittelvergabe trifft eine interdisziplinäre Jury. Wir bitten die Antragsfristen zu berücksichtigen. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.
Die Jury
Die unabhängige und gleichmäßig besetzte Fachjury setzt sich aus neun Persönlichkeiten zusammensetzen, die einen fachkundigen Querschnitt der internationalen Kunst- und Kulturszene und lokalen Politik und Verwaltung bilden. Die Jury wird für die Dauer von zwei Jahren besetzt.
Die Jury entscheidet nach inhaltlichen sowie fachlichen Kriterien, die den Antragsteller*innen im Rahmen des Bewerbungsprozesses öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit nach Qualität und Professionalität der eingereichten Projektvorhaben bewertet.
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund
Jurymitglied: Barbara Brunsing (Bürgermeisterin der Stadt Dortmund)
Vertretung bei Abwesenheit: Dominik De Marco (Kulturpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion Dortmund)
Stadt Dortmund / Dezernat 1, Repräsentation und Städtepartnerschaften
Jurymitglied: Bettina Sauerwald (Team Städtepartnerschaften)
Vertretung bei Abwesenheit: Britta Kitanoff (Team Städtepartnerschaften)
Stabsstelle Kreativquartiere Dortmund | DORTMUND KREATIV
Jurymitglied: Christian Weyers (Leitung)
Vertretung bei Abwesenheit: Reinhild Kuhn (Projektleiterin Designwirtschaft)
Theater Dortmund
Jurymitglied: Hannah Saar (Dramaturgin am Schauspiel Dortmund)
Kulturbüro Dortmund
Jurymitglied: Annika Schmermbeck (Referentin)
Vertretung bei Abwesenheit: Hendrikje Spengler (Leitung)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Literatur, Musik, Nachtkultur
Sascha Hoffmann (Geschäftsführer und Inhaber der Agentur Die 4ma / Organisation Dortmunder Tresen Filmfestival)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs internationale Urbane Kunst/Kultur
Aldina Okerić (Gründungsmitglied des Speicher100 e.V.)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Neue Medien, Film, Digitale Kunst/Kultur
Vesela Stanoeva (Digitale Künstlerin, Szenografin, Forscherin und Kuratorin)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Kuratorische Praxis/Vermittlung/Kulturwissenschaften
Sarah Hübscher (vertr. Professorin für „Ästhetische Bildung und Kunstvermittlung“, Kunst- und Kulturwissenschaftlerin, Kuratorin)
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragstellung ist vom 13.06. bis zum 10.10.2022 (für Vorhaben ab März 2023) möglich. Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.
Was wird gefördert?
Fördervoraussetzungen: ·
- Kollaboration und Vernetzung: mindestens ein*e Künstler*in aus Dortmund und ein*e Kooperationspartner*in aus einer Partnerstadt der Stadt Dortmund entwickeln ein Vorhaben und/oder führen es gemeinsam durch.
- Der Aufenthalt in einer der Partnerstädte Dortmunds ist für die*den Künstler*in aus Dortmund obligatorisch.
Förderfähige Ausgaben:
- Reisekosten (zur Orientierung s. Förderrichtlinien: Reisekostenpauschalen je Partnerstadt) und Unterkunft (max. bis 130 €/ Übernachtung) für Dortmunder Künstler*innen.
- Material- und Produktionskosten für das gemeinsame Vorhaben.
- Honorare werden pro Aufenthalt für zwei Künstler*innen übernommen (Künstler*in aus Dortmund / Künstler*in aus der Partnerstadt). Hierfür werden 350 € brutto / pro Tag je Künstler*in festgeschrieben. Die Höhe des Honorars kann nicht reduziert bzw. erhöht werden.
- Zusätzliche Honorarkosten können, wenn es sich um „produzierende Arbeiten“ handelt (z.B. Techniker, Bühnenbau, Schauspieler*innen, Modelle, Auf-/Abbauhelfer*innen, Regieassistent*innen, Grafiker*innen, Fotograf*innen), unter den Material- und Produktionskosten angegeben werden.
- Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.
Die Anzahl der Künstler*innen (Dortmund/Partnerstadt) kann je nach Konzeption variieren, ist aber bzgl. der Honorarzahlung auf zwei Künstler*innen (Dortmund/Partnerstadt) pro Bewerbung begrenzt. Die Hotel- und Reisekosten für begleitende Personen müssen im vorhandenen Budget liegen.
Weitere Informationen zum Fördergegenstand entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien [pdf, 206 kB] .
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben.
- Künstler*innen aller Sparten (s. unten) und interdisziplinär** arbeitend.
- vorrangig Einzelkünstler*innen
Darstellende Künste
Tanz, Theater, Aktions-/Konzeptkunst, Performance-Art
Digitale Künste, Neue/Interaktive Medien
Immersive Art, Video Art, Design, (elektronische) Musik, Sound Design, Szenographie, Virtuelle (Raum-) Skulpturen, Interaktive Installationen
Urban Art
HipHop-Kultur, Street-Art, Clubkultur, Interventionen im öffentlichen Raum
Literatur
Musik, Komposition
Kunst am Bau, Kunst im Stadtraum, Architektur
Bildende Künste
Malerei, Fotografie, Bildhauerei, Zeichnung/Grafik, Fotografie
**Interdisziplinär arbeitende Künstler*innen sind in mehr als einer Sparte tätig.
Wie wird gefördert?
Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung. Nach der formalen Vorprüfung trifft eine unabhängige Fachjury die Förderentscheidungen zu den eingegangenen Bewerbungen auf Grundlage der vorliegenden Förderrichtlinien. Die Jury ist bei ihren Förderentscheidungen an die Höhe der für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel gebunden, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Jurysitzung findet nach der Antragsfrist statt; dort wird über Anträge beraten, die bis zur Frist eingehen. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor März des Folgejahres liegen darf.
Bitte verwenden Sie die Vorlagen für die Antragstellung, die das Kulturbüro als Download zur Verfügung stellt.
Einzureichen sind:
Das Antragsformular:
- Projektbeschreibung: Ziele und Maßnahmen des beantragten Vorhabens unter Berücksichtigung Kriterien Motivation, Qualität & Professionalität, Internationalität & Nachhaltigkeit (siehe Förderrichtlinien)
- Darstellung aller hauptsächlichen Projektbeteiligten.
- Angabe der benötigten Honorare, Reisekosten, Kosten für Unterkunft, Material- und Produktionskosten.
- Angabe von weiteren Drittmitteln, falls diese geplant oder bereits eingeworben sind. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich
Anlagen:
- Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie – Link zur Homepage, statt umfangreiche Kataloge
- Skizze eines Zeitplans
- Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie des*der Künstler*in aus der Partnerstadt
- Letter of Intent oder schriftl. Bestätigungsmail des*der Künstler*in aus der Partnerstadt
Wie werden Bewerbungen eingereicht?
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.
Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformblatt (siehe oben) auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen.
Per Mail oder bei postalischer Einreichung an
Kulturbüro Dortmund
Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund
Wichtige Information für Antragsteller*innen!
Beachten Sie bitte, dass die per Zuwendungsbescheid bewilligte Fördersumme, wie beantragt, zweckgebunden an eine Kooperation mit dem*der von Ihnen genannten ausländischen Künstler*in ist und das Vorhaben nur vor Ort in der Partnerstadt durchgeführt werden kann. Die Auszahlung eines Honorars soll nachweislich an den*die Kooperationspartner*in erfolgen. Wir empfehlen die Verwendung des zur Verfügung gestellten Musters „Koproduktionsvereinbarung“.
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Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um ein Muster handelt, das ggf. der Anpassung bedarf, um alle Vertragsinhalte zu erfassen, die die Vertragsparteien regeln möchten. Die Anpassung und Gestaltung des Vereinbarungsmusters liegt in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Vertragsparteien. Aus einer ggf. fehlerhaften oder nicht erfolgten Verwendung des Musters durch die Vertragsparteien erwachsen keine Ansprüche gegen die Stadt Dortmund.
Das Dokument wird in Kürze auch als englische Übersetzung zur Verfügung stehen.
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