Straßenfest mit Menschen

Kulturbüro

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Kate Trysh / unsplash

Förderung der Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken

Die Sparkasse Dortmund stellt dem Kulturbüro jährlich einen Zuschuss für die Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung. Je Stadtbezirk sind für die Kulturarbeit 3.000 Euro und für die Interkulturarbeit 1.000 Euro vorhanden.

Installation im öffentlichen Raum

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Nico Knaack / unsplash

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Eine Antragstellung ist jederzeit im laufenden Jahr möglich.

Was wird gefördert?

Kulturarbeit in den Stadtbezirken:

Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Maßnahmen, die

  • im wesentlichen auf den Stadtbezirk beschränkt sind.
  • der Förderung von Vereinen, Initiativen, Gruppen und Künstler/innen dienen.
  • kulturelle Veranstaltungsorte in den Stadtbezirken beleben.
  • oder Aktivitäten im Sinne eines Grundangebotes darstellen.

Dies können z.B.

  • Stadtteilfeste, Vereins- und Jubiläumsveranstaltungen, Ausstellungen oder historische Veranstaltungen sein, soweit sie grundsätzlich öffentlich sind.
Interkulturelle Projekte in den Stadtbezirken:

Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Projekte, die

  • Darbietungen aus den Bereichen Theater, Musik, Tanz, Literatur oder Bildende Kunst zeigen.
  • den Austausch zwischen den im Stadtbezirk lebenden Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft oder Nationalität unterstützen.
  • eine Zusammenarbeit mehrerer Vereine oder Initiativen beinhalten.
Die Projekte sollen

  • ihren Mittelpunkt im Stadtbezirk haben.
  • sich durch die Wahl des Ortes, die Art der Werbung oder den Charakter der Veranstaltung nicht vorwiegend an die Mitglieder eines Vereins oder einer Gruppe richten, sondern öffentlich zugänglich sein.
  • kulturelle Veranstaltungsorte in den Stadtbezirken bespielen, neue Kulturorte und/oder neue Zielgruppen erschließen.
  • möglichst zweisprachig oder in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Dies können z.B.

  • Musik- und Tanzprojekte für Kinder und Jugendliche verschiedener kultureller Herkunft sein.
  • Kunst- und Kulturangebote bei interkulturellen Festen, Theatergastspiele, Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen mit Bildenden Künstler*innen.
  • Wünschenswert ist die Einbindung professioneller Künstler*innen und/oder Kultureinrichtungen.

Förderfähige Ausgaben sind:

  • Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende
  • Leihgebühren für Medien und Technik
  • Sachkosten wie Versicherungen, Plakate, Einladungen- Nebenkosten für Transport, Unterkunft, GEMA

Nicht gefördert werden Investitionen / Anschaffungen, Repräsentations-, Porto- und Organisationskosten.

Eigenleistungen sind nachzuweisen!

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Vereine, Organisationen und Privatpersonen

Wie wird gefördert?

Alle Anträge müssen grundsätzlich die folgenden Angaben enthalten:

  • Beschreibung der geplanten Veranstaltung
  • Kostenaufstellung mit Angaben zur geplanten Mittelverwendung (vgl. Förderungsfähige Kosten) sowie Darstellung des eingebrachten Eigenanteils (auch materielle oder personelle Leistungen können als Eigenanteil eingebracht werden)
  • Vollständige Kontaktdaten des*der Antragssteller*innen
  • Bankverbindung (inkl. BIC und IBAN)

Über die Verwendung der Mittel im Stadtbezirk beschließt die Bezirksvertretung; für die verwaltungsmäßige Abwicklung ist die Bezirksverwaltungsstelle zuständig. Der Entwurf der Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung wird mit dem Kulturbüro in fachlicher Hinsicht abgestimmt.

Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung erstellt das Kulturbüro den Bewilligungsbescheid an die Antragsteller*innen und überweist die Fördersummen bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen.

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Schriftlich per Post oder digital per E-Mail, die Kostenaufstellung als Excel-Tabelle, hierfür stellt das Kulturbüro einen Ausgaben- und Finanzierungsplan zur Verfügung.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an

aferber@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Angelina Ferber
Kampstr. 6
44137 Dortmund

Wichtige Hinweise!

Gefördert werden können nur Projekte, die noch nicht begonnen / umgesetzt wurden. Eine Bewilligung von Fördermitteln nach Projektbeginn bzw. Projektende ist nicht möglich!

Alle Auflagen des Zuwendungsbescheids vom Kulturbüro (z. B. Abdruck vom Sparkassen- und Kulturbüro-Logo etc.) sind Voraussetzung für eine Förderung und müssen daher berücksichtigt werden.

Kontakt

Stadt Dortmund - KulturbüroAngelina Ferberstellvertretende Verwaltungsleiterin

44137 Dortmund
Förderung Freie Kulturzentren, Großprojekte und Stadtteilkultur