Saxophon Instrument während Bühnenauftritt

Kulturbüro

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jens Thekkeveetttil / unsplash

Förderung der Laienmusik

Die Laienmusikszene in Dortmund ist eines der bedeutenden Kulturfelder des kulturellen Lebens in unserer Stadt. In vielen unterschiedlichen Zusammenhängen singen und spielen Musiker*innen in Vereinen und Verbänden oder in freien Initiativen. Einige Vereine sind bereits über 100 Jahre alt und können eine nahezu bruchlose Tradition bis in die Gegenwart vorzeigen.

Der Chor Vocal Crew beim Singen

Der Chor "Vocal Crew" aus Dortmund
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Smartview Photography / Christoph Kurczab

Chöre und weitere Akteur*innen im Laienmusikbereich gestalten Kultur und Gesellschaft auf breiter Ebene mit, sie schlagen Brücken zwischen professionellen und nichtprofessionellen Kulturaktivitäten, qualifizieren Laienmusiker*innen, erhalten kulturelles Erbe, fördern den Nachwuchs und stiften Gemeinschaft. Die Förderung der Breitenkultur und die Unterstützung von Laienmusiker*innen sind deshalb auch auf überregionaler Ebene gesetzlich verankert (s. §13 des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen – Kulturfördergesetz).

Dieses außerordentliche Engagement, mit dem die meist ehrenamtlichen Aktiven die Proben, Arbeitsphasen, Konzerte und sogar ganze Musikfeste organisieren, braucht Unterstützung. Das Kulturbüro fördert deshalb die Organisationen und Projekte der Laienmusik in Dortmund zukünftig auf der Basis der nachfolgend genannten Kriterien.

Antragstellung und Verfahren

Sänger*innen auf der Bühne

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Frank Alarcon / unsplash

Fachbeirat

Die Förderentscheidungen werden durch das Kulturbüro nach dem Urteil eines unabhängigen Fachbeirats und dem anschließenden Beschluss durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund umgesetzt.

Der Fachbeirat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • 1 Vertreter*in der Musikschule Dortmund
  • 1 Vertreter*in des Instituts für Vokalmusik/Klangvokal
  • 1 Vertreter*in des Chorverband Dortmund e.V.
  • 1 Vertreter*in des Chorverband NRW e.V.
  • 1 Vertreter*in Freie Veranstalter der Laienmusik
  • 1 Vertreter*in Laienmusiker*in
  • 1 Vertreter*in des Kulturbüro Dortmund (Vorsitz)
Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.

Der Beirat ist beschlussfähig, sofern mindestens vier seiner Mitglieder an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichstand entscheidet der*die Vorsitzende.

Der Beirat entscheidet nach fachlichen Gesichtspunkten, berücksichtigt dabei aber insbesondere Maßnahmen der Vernetzung und Kooperation. Auch innovative Konzepte, interkulturelle und inklusive Ansätze, Aspekte kultureller Bildung und Nachwuchsarbeit finden besondere Berücksichtigung.

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Die Förderanträge können bis zum 30. April 2023 beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Nach diesem Datum eingereichte Anträge können bei der Auswahl nicht mehr berücksichtigt werden. Die Entscheidung zur Vergabe der Fördermittel fällt für das jeweilige Haushaltsjahr. Für den Fall nicht verausgabter Haushaltsmittel behält sich der Fachbeirat vor, einen weiteren Termin in der zweiten Jahreshälfte anzuberaumen.

Was wird gefördert?

Herausgehobene Vorhaben der Laienmusik (Projektförderung):

  • Aufführungen und Konzerte (einschl. mit dem Konzert zusammenhängender General- und Hauptproben) von musikalischen Modellversuchen sowie Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal.
  • Inhaltlich herausragende oder musikalisch besonders anspruchsvolle Musikprojekte (Aufführungen, Konzerte und Konzertreihen, Festivals sowie Bildungsveranstaltungen und Arbeitsphasen).
  • Innovative Projekte zur Nachwuchsarbeit für Kinder und Jugendliche. Interkulturelle Projekte, die insbesondere die Begegnung der Laienmusik mit den in Dortmund ansässigen vielfältigen Musikkulturen fördern.
  • Aufführungen und Konzerte von Laienmusiker*innen, die gemeinsam mit professionellen Musiker*innen projektbezogen in Arbeitsphasen, Workshops oder in Bildungsmaßnahmen zu gemeinsamen Abschlusskonzerten zusammenarbeiten.
Die Förderung von herausgehobenen Vorhaben der Laienmusik wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Dabei sind insbesondere die zuwendungsrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Projektförderungen zu beachten. Die Antragstellung kann formlos erfolgen, wobei eine detaillierte Projektbeschreibung und ein dementsprechender Kosten- und Finanzierungsplan verpflichtend sind. Nicht förderfähig sind Anschaffungen (Anschaffungen von Notenmaterial sind hingegen förderfähig, wenn sie die wirtschaftlichere Lösung gegenüber der Notenleihe darstellen), Tonträgerproduktionen, Kosten für professionelle Dokumentationen und Repräsentationskosten.

Institutionen der Laienmusik (Vereine, Verbände und ähnliche Organisationen):
Auf der Basis ihrer jeweiligen Jahresplanung können Institutionen der Laienmusik in Dortmund mit einem Zuschuss zu den jährlichen Programmkosten gefördert werden (Strukturförderung).

  • Ausgenommen von der Förderung sind Vereine, die lediglich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und solche, die religiöse oder politische Ziele verfolgen.
  • Fördervereine sind ebenfalls ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Institutionen der Laienmusik (Vereine, Verbände und ähnliche Organisationen):
Auf der Basis ihrer jeweiligen Jahresplanung können Institutionen der Laienmusik in Dortmund mit einem Zuschuss zu den jährlichen Programmkosten gefördert werden.

  • Ausgenommen von der Förderung sind Vereine, die lediglich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und solche, die religiöse oder politische Ziele verfolgen.
  • Fördervereine sind ebenfalls ausgeschlossen.
Individuelle Förderungen können mit einem Pauschalbetrag bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen ausgesprochen werden:
  • Der Mittelpunkt des Vereinslebens muss sich in Dortmund befinden.
  • Eine Teilnahme am Vereinsleben muss allen Personen möglich sein.
  • Der Verein zeichnet sich durch ein aktives Vereinsleben und öffentlich zugängliche Veranstaltungen aus.
  • Dem Verein sollen mindestens 15 Mitglieder angehören und er soll länger als ein Jahr Bestand haben.

Was muss eingereicht werden?

Der Antrag ist schriftlich mit den folgenden Formblättern und Anlagen einzureichen:

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und Förderungen sind nur im Rahmen der im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe bereitgestellten Mittel möglich.

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformblatt (siehe oben) auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen.

Kontakt

Stadt Dortmund - KulturbüroMarc DebieReferent