Gauklerbrunnen im Stadtgarten

Kunst im öffentlichen Raum

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): zielske photographie

Künstler: Künstler unbekannt

Titel: Wasserschieber (Industriedenkmal)

Der Wasserschieber regelte die Wasserversorgung in Hörde, bis er bei der Reparatur eines Rohrbruchs ausgemustert wurde. Am 6. September 1989 wurde er an der Wellinghofer Straße als Industriedenkmal eingeweiht.

Standort:
Do-Hörde, Wellinghofer Straße / Lugierstraße, 44263 Dortmund
Jahr:
1989
Beschriftung:
Tafel: "Wasserschieber Durchmesser 700mm / diente von 1938-1988 der / Wasserversorgung in Hörde / Dortmunder Stadtwerke A.G."
Technik/Material:
Denkmal: Eisen, blauer und roter Lack; Sockel: Kopsteinpflaster
Höhe:
2,5 m
Breite:
1,4 m
Kunstwerknr.:
44263-022
Wasserschieber
Wasserschieber

Darüber berichtete die Westfälische Rundschau am 7. Juni 1989. Eingesetzt wurde der Schieber von 1938 bis 1988 im Rohrleitungsnetz an der Benninghofer Straße. Seine Aufgabe bestand darin, diesen Abschnitt im Wasserrohrnetz der Stadtwerke bei Reparatur- und Störfallen zu sperren. Die Westfälische Rundschau zitiert am 7. September 1989 aus der Einweihungsrede von Wolfgang Weber, Vorstandsmitglied der Dortmunder Stadtwerke: „Aus zweierlei Gründen wurde Hörde als Standort für den Wasserschieber gewählt: Der gußeiserne Schieber wird zum einen der Tradition Hördes als Produktionsstätte der Eisengießerei gerecht, zum anderen durchqueren gerade die ehemalige Kreisstadt Hörde, die einst über ein eigenes Kreiswasserwerk verfügte, zahlreiche Wasserleitungen auf ihrem Weg von der Wassergewinnungsanlage im Ruhrtal zu den Verbrauchern im gesamten Stadtgebiet von Dortmund.“ MR

Anonym: Alte Industriedenkmale erhalten in Hörde-Süd einen neuen Standort, in: Westfälische Rundschau, Nr. 130, 7.Juni 1989.; Lisa Timm: Schieber der Hörder Unterwelt hält vor der Sparkasse „Wache“, in: Ruhr-Nachrichten, 7.September 1989.; Öffentliche Denkmäler und Kunstobjekte in Dortmund. Eine Bestandsaufnahme unter Leitung von Jürgen Zänker, erarbeitet von Iris Boemke u. a., Dortmund 1990, Nr. 179a, S. 156.