Seesatzung
Für die Benutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See wurde vom Rat der Stadt Dortmund mit Datum 16.04.2012 eine eigene Satzung erlassen, kurz: Seesatzung. Für die Benutzung der Wasserfläche im Speziellen (Bootsnutzung) wurde zeitgleich eine Gebührensatzung beschlossen. Die Regelungen der Seesatzung basieren auf der Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.08.2011, welche die wasserwirtschaftliche Planfeststellung für den PHOENIX See ausgesprochen hat.
Die wichtigsten Regelungen sind auf eigens dafür rund um den See angebrachten Schildern aufgeführt.
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