Alte Koerne Haus

Stadtarchiv

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Ein Jahrmarkt für die Reichsstadt Dortmund

König Heinrich (VII.) gewährt der Reichsstadt Dortmund einen zweiten Jahrmarkt, Speyer 1232

Jahrmarktsprivileg Heinrichs (VII.) für Dortmund

Jahrmarktsprivileg Heinrichs (VII.) für Dortmund
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Alle Rechte vorbehalten Stadt Dortmund / Stadtarchiv

(StadtA Dortmund, Best. 1, Nr. 4)

Pergamenturkunde mit Seidenschnur. Ursprünglich anhängendes Siegel ab Maße: 21 x 16 x 2,5 cm (ähnlich DIN A5)

Nach der großen Brandkatastrophe 1231/32 wurde der Wiederaufbau Dortmunds direkt durch das Königtum befördert. Heinrich (VII.), Sohn und Mitkönig Kaiser Friedrichs II., räumte der Stadt per Urkunde vom 30. September 1232 das Recht ein, einen zweiten großen Jahrmarkt abzuhalten. Neben der bisherigen Messe von Christ Himmelfahrt bis Pfingsten sollte von nun an ein zweiter vierzehntägiger Markt, beginnend zu Michaelis (29. September), stattfinden. Die Bedeutung des zweiten Jahrmarkts für die Stadtentwicklung kann kaum überschätzt werden, erhöhte er doch Dortmunds große Bedeutung als Fernhandelsstadt von europäischem Rang. Zugleich stellt die ungewöhnlich schlicht gestaltete Herrscherurkunde, deren Besiegelung in den Wirren des Zweiten Weltkriegs verloren ging, den ersten Beleg für Dortmunds reichsstädtischen Rang dar, denn Heinrich gewährte das Jahrmarktprivileg civitati nostri Tremoniensi imperiali („unserer Reichsstadt Dortmund“). Die Erwähnung zählt zu den frühesten Nennungen einer Reichsstadt überhaupt.

Hartwig Kersken