Alte Koerne Haus

Stadtarchiv

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

"Achtung: Seuche!"

Verordnungen der Reichsstadt Dortmund beim Ausbruch der Roten Ruhr 1750 und 1761.

Verordnung Nr 99 Reichsstadt Dortmund 1761

Verordnung Nr. 99 von 1761
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Stadtarchiv

(StadtA Dortmund, Best. 2/02 Reichsstadt Dortmund: Verordnungen, Nrn. 72 und 99 von 1750 und 1761)
Papier
Maße: 33,8 x 21,4 cm und 32,7 x 20,2 cm

Schon in früheren Jahrhunderten mussten die Regierenden bei dem Ausbruch einer ansteckenden Krankheit in der Stadt und im Umland handeln. Der Dortmunder Rat erließ Verordnungen zur Eindämmung der Epidemie und informierte die Bürgerschaft darüber mittels Ausrufen und Anschlägen.

Zwei Entwürfe zu solchen gedruckten Verordnungen haben sich, mit schneller Feder geschrieben und mit Nachträgen und Streichungen durchsetzt, im Stadtarchiv erhalten:

Am 1. Oktober 1750 wurde vor der gefürchteten "Roten Ruhr" gewarnt, die sich besonders in der umliegenden Grafschaft Dortmund, aber auch schon in der Stadt selbst zeigte und am 12. September 1761 wurde der erneute Ausbruch der Roten Ruhr bekanntgegeben.

Bei der Roten Ruhr handelte es sich um eine bakterielle blutige Durchfallerkrankung (Dysenterie), die sich aufgrund mangelnder Hygiene und verunreinigten Wassers verbreiten konnte. Auch nach überstandener Erkrankung schieden die Betroffenen noch längere Zeit Erreger aus, so dass sich die Epidemie über Monate steigern konnte. Durch die starke Dehydrierung infolge der Krankheit kam es zu hoher Sterblichkeit besonders unter Kindern.

Die Verordnungen weisen die Bürger und Einwohner an, ihre Erkrankung nicht zu verheimlichen, sondern sich Hilfe und Medizin bei den Dortmunder Ärzten zu holen. Es wird in beiden Texten ausdrücklich davor gewarnt, sich irgendwelcher Mittelchen zu bedienen, "welche öfters gefährlicher sind als die Krankheit selbst", ja "höchstschädlich und von der Arzneiwissenschaft unerfahrenen Leuten" hergestellt worden sind.

Aus der noch mittelalterlichen Tradition der städtischen Armenfürsorge heraus wenden sich beide Verordnungen an die Armen, die "gering- und unvermögenden Leute", welche die "Doktoren der Medizin" und deren "ordentliche Arznei" nicht bezahlen können: Damit nicht "viele hilflos dafür sterben" müssen, werden sämtliche Kosten für den Arztbesuch und die Medikamente aus der Stadtkasse ("ex publico") bezahlt, wenn die "wirklich Armen sich nur melden".

Henrike Bolte

Verordnung Nr 72 Reichsstadt Dortmund 1750

Titel auf der Rückseite von Nr. 72: "Verordnung wegen sich äußernder roter Ruhr. Muss am Sonntage von allen Kanzeln der Stadt und Grafschaft publiziert werden."
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Stadtarchiv