Illustration "Tag der Nachbarschaft" Personen umarmen sich

Tag der Nachbarschaft

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

FAQ

Wer kann am Tag der Nachbarschaft teilnehmen und welche Aktionen können angemeldet werden?

Alle Bürger*innen der Stadt, aber auch alle Initiativen, Vereine, Unternehmen und Organisationen, die in Dortmund beheimatet sind, sind herzlich eingeladen, mit einer eigenen Aktion am Tag der Nachbarschaft teilzunehmen.

Jede auch noch so kleine Aktion kann dabei angemeldet werden. Vom Gespräch auf der Parkbank bis zum großen Straßenfest ist alles möglich!

ABER: Die Stadt Dortmund behält sich vor, Personen oder Organisationen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, auszuschließen oder diesen die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.

Warum sollte ich meine Aktion anmelden und wie mache ich das?

Anmelden könnt ihr eure Aktionen, indem ihr das Anmeldeformular ausfüllt und per E-Mail oder Post an die projektleitende Agentur konzeptschmiede-do zurücksendet. Die Adresse und E-Mail-Adresse der Agentur findet ihr auf dem Anmeldeformular sowie auf dieser Seite unten unter Kontakt.

Das Anmeldeformular könnt ihr unter Anmeldung als PDF-Datei herunterladen und entweder direkt am PC oder per Hand ausfüllen.

Die angemeldeten Aktionen werden online auf einer Stadtkarte von Dortmund präsentiert, die hier auf dieser Webseite veröffentlicht wird. So kann dann jede*r sehen, welche Angebote es in der eigenen Nachbarschaft und in der gesamten Stadt gibt.

Eure schönsten Nachbarschafts-Aktivitäten werden durch Dortmund.Live mit der Kamera begleitet und können auch von allen erlebt werden, die nicht live vor Ort sein können.

Darf ich auch eine Aktion durchführen, ohne sie auf der Webseite anzumelden?

Wir freuen uns über jede noch so kleine Aktion, die am Tag der Nachbarschaft angeboten wird und jede Aktivität, die ihr gemeinsam mit euren Nachbar*innen unternehmt. Und natürlich könnt ihr an diesem Tag auch Nachbarschaftsaktionen ohne Anmeldung zu dieser Veranstaltung und Anzeige auf dieser Webseite planen.

Durch eure Anmeldung sorgt ihr aber dafür, dass eure Aktion zur Online-Stadtkarte von Dortmund hinzugefügt und so öffentlich gemacht wird. So wird jede Aktion in Dortmund sichtbar und wir setzen mit all diesen Aktionen gemeinsam ein Zeichen für den nachbarschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt.

Wie fange ich am besten mit der Organisation einer Aktion an?

Am Anfang jeder Aktion steht eine gute Idee. Wenn ihr noch auf der Suche nach einer passenden Idee für euch und eure Nachbar*innen seid, schaut euch am besten unsere Tipps für eure Aktionen an. Dabei werdet ihr merken, dass viele Ideen gar keine große Vorbereitung benötigen.

Falls ihr eine größere Aktion plant, tut euch am besten mit euren Nachbar*innen und Freund*innen zusammen. Vielleicht gibt es auch bereits eine Gruppe, einen Verein oder eine Initiative in eurer Nachbarschaft, die etwas für den Tag der Nachbarschaft plant und ihr könnt euch dort anschließen.

Kann ich finanzielle Unterstützung für meine Aktion erhalten?

Es gibt einige Förderprogramme, die soziales Engagement von Bürger*innen, Vereinen, Initiativen und Organisationen unterstützen. Auf der Seite Fördermöglichkeiten findet ihr eine Übersicht über die verschiedenen Programme.

Ich würde gerne eine eigene Aktion zum Tag der Nachbarschaft anbieten, weiß aber nicht, ob ich dafür eine Genehmigung vom Ordnungsamt benötige. Was soll ich tun?

Es reicht vorerst vollkommen aus, wenn ihr eure Aktion über das Anmeldeformular zum Tag der Nachbarschaft anmeldet. Das Anmeldeformular findet ihr unter Anmeldung.

Tragt bei der Anmeldung einfach alles, was ihr vorhabt, in die vorgesehenen Felder und in das Feld "Beschreibung Ihrer Aktion" ein. Sollte hier nicht genug Platz vorhanden sein, könnt ihr auch gerne auf einem gesonderten Blatt weitere Details mitteilen.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob euer Vorhaben genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Sollte es Rückfragen geben, wendet sich das Ordnungsamt direkt an euch. Solltet ihr keine Rückmeldung erhalten, könnt ihr eure Aktion wie beabsichtigt durchführen.

Im Vorhinein könnt ihr euch mithilfe der folgenden Auflistung einen Überblick verschaffen, welche Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig sind. Diese Auflistung findet ihr auch auf Seite 3 des Anmeldeformulars.

Solltet ihr hierzu weitere Fragen haben, wendet euch bitte per E-Mail an tagdernachbarschaft@dortmund.de.

Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:

  • Die Veranstaltung findet mit Aufbauten auf öffentlicher Wegefläche statt.
  • Für die Veranstaltung sind Straßensperren oder Halteverbote notwendig (Achtung: Sofern Straßensperren erforderlich sind, muss Ihre Anmeldung bis zum 11.05.2022 erfolgen.).
  • Für die Veranstaltung ist der Einsatz von Pyrotechnik und/oder offenem Feuer geplant.
  • Für die Veranstaltung ist der Betrieb von Tongeräten beabsichtigt (Sofern für die Aktion nur Hintergrundmusik abgespielt wird, ist dies unkritisch. Der Momentanpegel von 80 Dezibel darf hierbei nicht überschritten werden.).
  • Im Rahmen der Veranstaltung soll eine Schankerlaubnis für den Ausschank alkoholischer Getränke beantragt werden.
  • Im Rahmen der Veranstaltung werden mehr als 200 Besucher*innen gleichzeitig erwartet.
  • Für die Veranstaltung werden besondere Bauten errichtet (insg. größer als 75m² oder höher als 5m).
  • Im Rahmen der Veranstaltung werden neben Imbiss- und Ausschankständen weitere Verkaufsstände betrieben.

Ich möchte eine Aktion anbieten, die vom Ordnungsamt genehmigt werden muss. Muss ich mich dafür selbst an das Ordnungsamt wenden?

Nein, ihr müsst euch nicht selbst an das Ordnungsamt wenden. Es reicht vorerst vollkommen aus, wenn ihr eure Aktion über das Anmeldeformular zum Tag der Nachbarschaft anmeldet. Das Anmeldeformular findet ihr unter Anmeldung.

Tragt bei der Anmeldung einfach alles, was ihr vorhabt, in die vorgesehenen Felder und in das Feld "Beschreibung Ihrer Aktion" ein. Sollte hier nicht genug Platz vorhanden sein, könnt ihr auch gerne auf einem gesonderten Blatt weitere Details mitteilen.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob euer Vorhaben genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Sollte es Rückfragen geben, wendet sich das Ordnungsamt direkt an euch. Solltet ihr keine Rückmeldung erhalten, könnt ihr eure Aktion wie beabsichtigt durchführen.

Solltet ihr hierzu weitere Fragen haben, wendet euch bitte per E-Mail an tagdernachbarschaft@dortmund.de.

Kann ich eine Aktion auf dem Gehweg oder im Park veranstalten?

Wenn ihr euch mit einer Aktion auf öffentlicher Wegefläche (also bspw. auf dem Gehweg oder im Park) beteiligen möchtet, gebt dies bitte unbedingt auf dem Anmeldeformular an.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet, wo geprüft wird, ob eure Aktion genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Ob eine Aktion auf öffentlicher Wegefläche genehmigt werden muss und kann, hängt bspw. von der Anzahl und Art der Aufbauten ab, die ihr plant (z.B. Tische, Stühle, Pavillons). Gebt diese Aufbauten bitte auf dem Anmeldeformular an.

Sollte es beim Ordnungsamt Rückfragen geben, erhaltet ihr von dort eine Nachricht. Falls ihr keine Rückmeldung erhaltet, könnt ihr eure Aktion wie angemeldet durchführen.

Achtet aber auf jeden Fall darauf, dass ihr während eurer Aktion jederzeit genügend Platz für Passanten und andere Verkehrsteilnehmer*innen lasst.

Kann ich eine Straßensperre für eine Aktion am Tag der Nachbarschaft beantragen?

Ihr habt auf dem Anmeldeformular die Möglichkeit, anzukreuzen, dass eine Straßensperrung für eure Aktion benötigt wird.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet und dort geprüft. Falls ihr ankreuzt, dass ihr eine Straßensperre beantragen möchtet, wendet sich das Ordnungsamt direkt an euch.

Bitte beachtet: Falls ihr eine Straßensperre beantragen möchtet, muss eure Anmeldung bis spätestens zum 11. Mai 2022 bei uns eingehen. Für Anmeldungen, die später bei uns eingehen, können keine Straßensperren mehr beantragt werden.

Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich öffentlich Musik spielen möchte?

Ihr könnt im Rahmen eurer Aktion Musik abspielen, solange sie lediglich als Hintergrundmusik dient und/oder den Momentanpegel von 80 Dezibel nicht überschreitet. Es ist also bspw. kein Problem, wenn ihr bei einem Grillfest im Park einen Bluetooth-Lautsprecher aufstellt.

Solltet ihr für eure Aktion mit einem höheren Lautstärkepegel und bspw. verstärkter Musik planen, gebt dies bitte auf dem Anmeldeformular an.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet, welches sich bei Rückfragen direkt an euch wendet.

Bitte beachtet: Öffentlich gespielte Musik muss ggf. bei der GEMA angemeldet werden. Die Anmeldung bei der GEMA geschieht nicht automatisch über eure Anmeldung einer Aktion beim Tag der Nachbarschaft und muss von euch selbst vorgenommen werden.

Hier gelangt Ihr zur Webseite der GEMA.

Ich würde bei meiner Aktion am Tag der Nachbarschaft gerne Lebensmittel ausgeben. Was muss ich hierzu beachten?

Die wichtigsten Informationen und Richtlinien zur Hygiene und zum Umgang mit Lebensmitteln findet ihr auf dem Merkblatt "Hygiene bei Straßenfesten" [pdf, 27 kB] .

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch per E-Mail an lebensmittelueberwachung@stadtdo.de an die Abteilung Lebensmittelüberwachung der Stadt Dortmund wenden.

Ich würde bei meiner Aktion am Tag der Nachbarschaft gerne alkoholische Getränke ausgeben. Was muss ich hierzu beachten?

Für den Verkauf alkoholischer Getränke ist zwingend eine Schankerlaubnis notwendig. Falls ihr vorhabt, im Rahmen eurer Aktion alkoholische Getränke zu verkaufen, könnt ihr dies auf Seite 2 des Anmeldeformulars angeben.

Die Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet, welches sich hierzu dann direkt an euch wendet. Für die Beantragung einer Schankerlaubnis werden Gebühren in Höhe von 48 Euro fällig.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch per E-Mail an tagdernachbarschaft@dortmund.de wenden.

Welche Hygiene- und Verhaltensregeln muss ich beachten?

Die wichtigsten Informationen und Richtlinien zur Hygiene und zum Umgang mit Lebensmitteln findet ihr auf dem Merkblatt "Hygiene bei Straßenfesten" [pdf, 27 kB] .

Hinsichtlich der Corona-Pandemie müssen bei allen Aktionen, die am Tag der Nachbarschaft angeboten werden, die am 27. Mai 2022 geltenden Corona-Regeln des Landes NRW und der Stadt Dortmund eingehalten werden.

Hier gelangt ihr zur Informationsseite über das Coronavirus von der Stadt Dortmund.

Hier gelangt ihr zum News-Ticker der Stadt Dortmund zum Coronavirus.

Hier findet ihr die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Hier findet ihr Fragen und Antworten des Landes NRW zum Coronavirus.

Wie verhalte ich mich, wenn es bei der Organisation und Durchführung der Aktion zu Konflikten mit Behörden, der Hausverwaltung oder Anwohner*innen kommt?

Die Anmeldung eurer Aktion wird automatisch auch an das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weitergeleitet. Eurer Vorhaben ist dem Ordnungsamt somit bekannt. Sollte es im Vorhinein dort zu Rückfragen kommen, wendet sich das Ordnungsamt direkt an euch.

Gerade bei Veranstaltungen mit erhöhter Lautstärke solltet ihr im Vorhinein eure Nachbar*innen und Vermieter*innen informieren, damit sich alle darauf vorbereiten können. Im besten Fall findet ihr auf diesem Weg auch weitere Mitstreiter*innen, die sich gern eurer Aktion anschließen oder am Tag der Nachbarschaft teilnehmen möchten.

Ich habe weitere Fragen zur Veranstaltung. An wen kann ich mich wenden?

Bei weiteren Fragen schreibt ihr am besten eine E-Mail an tagdernachbarschaft@dortmund.de.