Kinder liegen auf einer Wiese

Dienstleistungszentrum Bildung

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): S. Hofschlaeger / PIXELIO

Kindertagesstätte

Anmeldung

Die Platzvergabe und das Anmeldeverfahren wird von den einzelnen Trägern bzw. Tageseinrichtungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durchgeführt.

Eine Übersicht über die in Dortmund angebotenen KiTa-Plätze finden Sie auf den Seiten des Jugendamts.

Betreuungsplatz

Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Kinder haben Eltern unterschiedliche Möglichkeiten. Neben Kindertageseinrichtungen in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft gibt es Tagesmütter/-väter, Tagesstätten, Elterninitiativen, Mütterzentren oder Waldorfkindergärten.

Die Familienbüros unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Platz.

Rechtsanspruch

Seit dem 01.08.2013 haben in Deutschland alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Übergang Kita – Grundschule

Einschulungsverfahren
Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder am 1. August eines Jahres, die bis zum 30. September desselben Jahres, sechs Jahre alt werden.
Für das Schuljahr 2022/2023 heißt das: Alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und 30.09.2016 geboren wurden, werden schulpflichtig.

Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie schulfähig sind. Fragen hierzu können in einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung der gewählten Grundschule geklärt werden.

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

Häufig gestellte Fragen zur Einschulung [pdf, 480 kB]

Kontakt

Das Jugendamt hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Wenn Sie noch keinen Kinderbetreuungsplatz gefunden haben und Unterstützung benötigen, können Sie sich hier melden.
Telefonnummer 0231 50-13666.