Lehrerin erklärt Schülern etwas

Dienstleistungszentrum Bildung

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Joe Kramer

Schulformen

Grundschulen

Grundschulen sind für alle Kinder der Einstieg in das schulische Bildungssystem. In der Regel werden die Kinder im Alter von sechs Jahren eingeschult und verbleiben vier Jahre in der Grundschule. Sie erhalten abschließend eine Empfehlung zum Besuch einer weiterführenden Schule.
Mehr Informationen:
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW.

Förderschulen

Förderschulen unterrichten alle Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen sonderpädagogischen Förderung. Förderschwerpunkte sind: Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sehen, Sprache. Alternativ zur Förderschule können Schüler*innen auch am gemeinsamen Unterricht oder in integrativen Lerngruppen, in einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen.

Hauptschulen

Hauptschulen ermöglichen alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I. Mit der
Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erreichen die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss. In der 10. Klasse unterscheidet man den TYP A und den Typ B. Nach erfolgreichem Abschluss des Typ A erreicht man den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, nach erfolgreichem Abschluss des Typ B erreicht man den mittleren Schulabschluss.

Realschulen

Realschulen sind weiterführende Schulen der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10). Nach Beendigung der 10. Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen, sowohl der Besuch einer weiterführenden Schule, als auch die Aufnahme einer Berufsausbildung möglich.
Realschulen fördern neben allgemeiner Bildung berufsorientierte Fähigkeiten. Im Wahlpflichtbereich werden ab Klasse 7 neben Fremdsprachen, auch naturwissenschaftliche, sozialwissenschaftliche und musisch-künstlerische Schwerpunkte angeboten.

Gesamtschulen

Gesamtschulen sind Schulen der Sekundarstufe I und II. Es sind fast immer Ganztagsschulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden können (Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Gesamtschulen vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für ein berufliche Ausbildung.
In der Sekundarstufe II können die allgemeine Hochschulreife und der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden. In der Gesamtschule werden die Entscheidungen über die Schullaufbahn möglichst lange offen gehalten. Die Schülerinnen und Schüler werden in den Klassen 5 – 9 unabhängig von ihren Leistungen automatisch versetzt.

Gymnasien

Gymnasien sind Schulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I gemacht werden können. In der Regel wird die Allgemeine Hochschulreife angestrebt. Gymnasien vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für eine berufliche Ausbildung.
Die Schulzeit umfasst insgesamt die Klassen 5-9 in der Sekundarstufe I und die 3-jährige Oberstufe. In einigen Gymnasien umfasst die Sekundarstufe I noch sechs Schuljahre. Gymnasien bieten einen durchgängigen Bildungsweg nach der Erprobungsstufe (Klasse 5/6).

Berufskollegs

Berufskollegs sind Schulen der Sekundarstufe II, an denen berufliche Qualifikationen und alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden können. Das System der Berufskollegs besteht aus verschiedenen Bildungsgängen, die in unterschiedliche Berufsfelder unterteilt sind.
Berufskollegs zeichnen sich insbesondere darüber aus, dass Schüler*innen hier die Möglichkeit haben, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu vertiefen und zu erweitern.

Privatschulen

Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft (z.B. Kirche oder Privat). In Nordrhein-Westfalen wird bei den Privatschulen zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden:

Ersatzschulen

Ersatzschulen bieten in der Regel die gleichen Möglichkeiten für Schüler*innen wie öffentliche Schulen. Meist können alle Schulabschlüsse erworben werden und die Schüler*innen erfüllen die Schulpflicht. An einigen Ersatzschulen wird Schulgeld erhoben.

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen sind nicht an Lehrpläne oder Lerninhalte öffentlicher Schulen gebunden. Anerkannte Schulabschlüsse können hier nicht erworben werden, häufig besteht aber die Möglichkeit an so genannten Externenprüfungen teilzunehmen. Damit an einer Ergänzungsschule die Schulpflicht erfüllt wird, muss eine entsprechende Feststellung der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen. An einigen Ergänzungsschulen wird Schulgeld erhoben.

Weiterbildungseinrichtungen

Weiterbildungseinrichtungen sind Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs. Hier können alle Schulabschlüsse gemacht werden - vom Hauptschulabschluss Klasse 9 bis zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Wer seinen Schulabschluss an einer Weiterbildungseinrichtung machen möchte, muss die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Bei einigen Einrichtungen gibt es außerdem spezielle Aufnahmekriterien, wie zum Beispiel die Vollendung des 18. Lebensjahres oder Berufserfahrung.
Häufig starten die Weiterbildungseinrichtungen zweimal jährlich, einmal nach den Sommerferien und einmal im Februar.
Weiterbildungseinrichtungen in Dortmund finden Sie in dem Bildungswegweiser.