Schüler arbeiten am PC

Dienstleistungszentrum Bildung

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Karl-Schiller-Berufskolleg

Schulformen

Gesamtschulen

Gesamtschulen sind Schulen der Sekundarstufe I und II. Es sind fast immer Ganztagsschulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden können (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Gesamtschulen vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für ein berufliche Ausbildung.

In der Sekundarstufe II können die allgemeine Hochschulreife und der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden. In der Gesamtschule werden die Entscheidungen über die Schullaufbahn möglichst lange offen gehalten. Die Schüler*innen werden in den Klassen 5 – 9 unabhängig von ihren Leistungen automatisch versetzt.´

Gymnasien

Gymnasien sind Schulen, an denen alle Abschlüsse der Sekundarstufe I gemacht werden können. In der Regel wird die Allgemeine Hochschulreife angestrebt. Gymnasien vermitteln eine vertiefte allgemeine Bildung und qualifizieren sowohl für ein Studium als auch für eine berufliche Ausbildung.

Die Schulzeit umfasst in der Sekundarstufe I insgesamt die Klassen 5-9 im achtjährigen Bildungsgang und die Klassen 5-10 im neunjährigen Bildungsgang. Daran schließt die 3-jährige Oberstufe an. In den meisten Gymnasien umfasst die Sekundarstufe I sechs Schuljahre. Gymnasien bieten einen durchgängigen Bildungsweg nach der Erprobungsstufe (Klasse 5/6).

Berufskollegs

Berufskollegs sind Schulen der Sekundarstufe II, an denen berufliche Qualifikationen und alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden können. Das System der Berufskollegs besteht aus verschiedenen Bildungsgängen, die in unterschiedliche Berufsfelder unterteilt sind.

Berufskollegs zeichnen sich insbesondere darüber aus, dass Schüler*innen hier die Möglichkeit haben, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu vertiefen und zu erweitern.