Finanzielle Unterstützung
Fahrtkosten / SchokoTicket
Schüler*innen bekommen die Schülerfahrtkosten erstattet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Fachbereich Schule.
Weitere Informationen: VRR
Leistungen nach dem BuT (Bildungs- und Teilhabepaket)
Die Bundesregierung hat ein Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, das Kindern und Jugendlichen, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, bessere Lebens- und Entwicklungschancen bieten soll.
Seit 2011 erhalten diese Kinder und Jugendliche zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hierzu zählen:
- Schulbedarf
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- eintägige und mehrtägige Ausflüge für Kitakinder
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Zuschuss zum Mittagessen für Schüler*innen und Kinder aus Tageseinrichtungen
- soziale und kulturelle Teilhabe
Die Bearbeitung der Leistungsanträge und Bewilligung der Leistungen übernimmt das Sozialamt. Weitere Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket unter www.bildungspaket.dortmund.de.
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Einige schulische Ausbildungen können über das sogenannte BAföG für Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Ob eine Förderung in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Schüler-BAföG wird beim Sozialamt beantragt.
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