Regionales Berufsbildungszentrum
RBZ-Verbund und RBZ-Schulversuch

Die acht Dortmunder Berufskollegs in städtischer Trägerschaft entwickelten in den letzten Jahren Formen der intensiven Zusammenarbeit untereinander und gemeinsam mit der Stadt Dortmund als zuständiger Schulträgerin. Die intensive Zusammenarbeit zielte darauf ab, regional bedarfsgerechte, innovative und breit konsensfähige Bildungs- und Beratungsdienstleistungen sowie Bildungsangebote professionell und qualitativ gesichert in der Bildungsregion Dortmund zu entwickeln und eigenständig oder in Kooperation mit anderen (lokalen) Akteuren und Akteurinnen zu realisieren. Zu diesem Zweck haben die acht Dortmunder Berufskollegs und die Stadt Dortmund eine entsprechende und auf Dauer angelegte Kooperationsvereinbarung abgeschlossen und arbeiten partnerschaftlich im RBZ-Verbund zusammen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung, der Bezirksregierung Arnsberg, der acht Dortmunder Berufskollegs in städtischer Trägerschaft, der Stadt Dortmund und einer wissenschaftlichen Begleitung wurde mit Bezug auf die in den Vorjahren erfolgreiche Zusammenarbeit im Verbund ein Schulversuch zur Einrichtung eines Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund (RBZ) mit einer zentralen Geschäftsstelle erarbeitet.
Inhaltliches Ziel des Schulversuches ist es, die Region und ihre Entwicklung zu fördern, indem regionalspezifisch entwickelte Bildungsgänge koordiniert angeboten und erprobt werden. Die Aufgabenfelder des Schulversuches sind:
- die Einrichtung internationaler Förderklassen mit Integrationsperspektive
- die Einrichtung von BKAZVO-Plätzen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit
- Kontinuität im Angebot der Doppelqualifizierung im Rahmen dualer Ausbildung.
Im Fokus des Schulversuchs stehen die Koordination der oben genannten Bildungsangebote und die Einrichtung und Erprobung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen und erforderlicher Organisations-, Finanzierungs- und Leitungsstrukturen. Hinzu kommen korrespondierende Aufgaben des Monitorings und der Lehrerfortbildung.
Der Schulversuch nach § 25 Abs. 1 und Abs. 4 SchulG NRW wurde am 08.07.2019 vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.07.2024.
Der Schulversuch ist Bestandteil der vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam erarbeiteten Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung (Handlungsfeld 5: Regionale Verantwortung der Berufskollegs stärken).
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