Inklusion an Dortmunder Schulen
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.
Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention für die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 24 unter anderem, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln, das das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zum Regelfall macht.
Zum 01.08.2014 ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und die Mindestgrößenverordnung "Förderschulen" in Kraft getreten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder mit einem besonderen Förderanspruch haben seither einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule. Dies gilt zunächst für die Klasse eins im Grundschulbereich und die Klasse fünf im Bereich der Sekundarstufe I.
Der Fachbereich Schule wurde Ende 2012 vom Rat beauftragt einen Orientierungsrahmen für die schulische Inklusion zu erarbeiten.
Im ersten Schritt wurden im Mai 2013 alle Dortmunder Schulen online befragt, welche Unterstützungsleistungen sie für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens benötigen.
Die Ergebnisse wurden ausgewertet und in zwei Entwicklungsworkshops mit ausgewählten Schulleitungen aller Schulformen im Juni 2013 und der Zivilgesellschaft (42 Ansprechpartner/innen aus Verbänden, Kammern, Gewerkschaften, Vereinen u.a.) im Juli 2013 durchgeführt. Für die Vertreter/innen von Institutionen ( Schulamt, Schulaufsicht, Landschaftsverband) gab es ebenfalls im Juli eine Informationsveranstaltung.
Ergebnis der Workshops war, dass verschiedene Handlungsfelder ( z.B. Unterrichtsentwicklung, Teamentwicklung, Aufbau von Beratungsstrukturen unter dem Gesichtspunkt: "Wie kann die fachliche Expertise der Förderschulen an die Regelschulen gebracht werden?", Sachmittel, bauliche Maßnahmen) weiter bearbeitet werden sollen.
Es ist nun beabsichtigt die benannten Handlungsfelder in den bisherigen Prozessstrukturen in insgesamt vier Workshops im Laufe des Jahres 2015 mit allen am Schulleben beteiligten Vertretern/innen zu bearbeitet, mit dem Ziel, bis Ende 2015 den "Orientierungsrahmen schulische Inklusion" zu erstellen und den politischen Gremien Anfang 2016 zu präsentieren.
Zum Thema
Der "Zweite Bericht schulische Inklusion in Dortmund" fasst die bisherigen Ergebnisse des Prozesses zusammen und dient damit als Grundlage für die vorab beschriebenen Arbeitsschritte.
Ansprechpartnerin für "Inklusion an Dortmunder Schulen" auf der Landesseite ist die Schulaufsichtsbeamtin Margit Dreischer.
Durch die Koordinatorinnen Ivonne Prinz und Stephanie Große Halbuer und die stellv. Bereichsleiterin, Nicole Willeke, werden alle Beteiligten unterstützt.
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